Pauschalreise Rückflug nicht antreten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einfach weg bleiben könnte mehreren Leuten Stress verursachen.

Wenn ihr angekommen seid solltest ihr einfach euren Reiseleiter mitteilen das ihr den Rückflug verfallen lassen wollt.

Sunny00003 
Fragesteller
 16.05.2022, 13:00

Ja das hätten wir sowieso gemacht aber Extra Kosten oder so könnten ja nicht enstehen weil der Flug ja an sich schon bezahlt ist oder?

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DerCaveman  16.05.2022, 13:07
@Sunny00003

Noe, der Hinflug wurde eben nicht bezahlt. Bezahlt wurde die Kombination aus Hin- und Rueckflug und eben nicht das teurere "one way" Ticket nur fuer den Hinflug. Das sind 2 voellig unterschiedliche Produkte.

Wenn ihr nun das eine Produkt kauft, um damit den hoeheren Preis fuer das eigentlich benoetigte und tatsaechlich genutzte Produkt zu umgehen, kann euch die Differenz in Rechnung gestellt werden.

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Sunny00003 
Fragesteller
 16.05.2022, 13:11
@DerCaveman

ich weiss nicht genau was du meinst, also die pauschalreise haben wir bezahlt und den extra RÜCKflug Türkei-deutschland haben wir unabhängig von der pauschalreise direkt bei sunexpress für 2 wochen später gebucht und gezahlt

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JollySwgm  16.05.2022, 13:11
@Sunny00003

Nein, da sollte nichts mehr kommen. Ihr habt ja mit der Pauschalreise bereits alles bezahlt.

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DerCaveman  17.05.2022, 02:44
@Sunny00003
ich weiss nicht genau was du meinst, also die pauschalreise haben wir bezahlt

Ihr habt die Kombination aus Hin- und Rueckflug bezahlt, wollt aber nur den Hinflug wahrnehmen. Dazu haettet ihr dann aber auch nur den Hinflug buchen duerfen (one way).

Fluggesellschaften bieten die unterschiedlichsten Produkte an. Oft werden auch Roundtrips (hin und zurueck) zu einem niedrigeren Preis angeboten als ein one way Ticket. Das hat markstrategische Gruende und ist legitim.

Bucht man nun aber einen solchen billigeren Roundtrip in der Absicht, nur eine Teilleistung (den Hinflug) in Anspruch zu nehmen und die weitere(n) Leistung(en) verfallen zu lassen, hat die Fluggesellschaft u.U. einen Anspruch auf den Preis, den sie fuer die tatsaechlich beabsichtigte und in Anspruch genommene Teilleistung verlangt. Das waere dann also der Preis fuer ein one way Ticket. Sie kann dann die Differenz zwischen dem fuer den Roundtrip bezahlten Preis und dem Preis verlangen, den ihr fuer ein one way Ticket haettet bezahlen muessen.

Linienfluggesellschaften werden dies wohl auch oft in ihren AGB so festlegen. Bei Chartergesellschaften und Pauschalreiseveranstaltern scheint das aber - wie tinalisatina bereits schrieb - wohl eher unueblich zu sein.

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Sunny00003 
Fragesteller
 17.05.2022, 16:35
@DerCaveman

Alles klar ich danke vielmals ! Ich hatte in den AGBs vom Reiseveranstalter, wo ich die Pauschalreise gebucht hatte reingeschaut aber dort steht einfach:

„6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.  Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.“

was anderes hatte ich nicht in der Richtung finden können.

Ich danke allen mit den Antworten!

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Das kommt drauf an. Bei Linienflügen gibt es da immer wieder einigen Ärger, weil manche Linien, wie #der Caveman auch geschrieben hat, hier nachberechnen. Das ist aber nach neuen EU-Urteilen nur in Grenzen erlaubt. Und nur, wenn es in den AGB ersichtlich ist. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass eine Chartergesellschaft das bei Pauschalreisen in den AGB verankert hat. Sollte man aber vorher schauen. 

Sunny00003 
Fragesteller
 16.05.2022, 13:28

Aber wir fliegen ja garnicht zurück quasi der Rückflug ist 2 Wochen später von einem anderen Flughafen aus auch selbst dann?

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tinalisatina  16.05.2022, 13:32
@Sunny00003

Äh, ja, ich habe Deine Frage nicht nur gelesen, sondern auch verstanden.

Und ja, wenn die Fluggesellschaft in ihren AGB geschrieben hat, dass ihr noch was draufzahlen müsst, wenn ihr den Rückflug nicht antretet, dann ist das so. Über die Höhe kann man streiten.

Und wie gesagt, ich denke nicht, dass Charterflieger das drin haben, weil die ein anderes Kalkulationsschema haben als Linienflüge. Aber ich würde in die AGB schauen, vorher.

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Ja. Die Fluggesellschaft kann von euch die Differenz zwischen dem billigeren Preis fuer Hin- und Rueckflug und dem teureren "one way" fuer nur den Hinflug verlangen.

Einfach mitteilen, dass ihr nicht mit zurück fliegt, dann drohen auch keine Konsequenzen.

Da dürfte eigentlich nichts passieren, die Reise ist bezahlt. Theoretisch könntet ihr im Urlaub krank werden oder den Rückflug verpassen.