Parallelstudium / Zwei Unis

5 Antworten

Ausnahmsweise will ich mal als Jurist sprechen): Eine Immatrikulation an zwei Hochschulen ist nur in wenigen Ausnahmefällen rechtlich zulässig und diese sind üblicherweise in den Immatrikulationssatzungen abschließend aufgeführt. Typischer Fall wäre etwa ein Lehramtsstudium, bei dem ein Fach an der einen Uni und das andere (bei der Erstuni nicht angebotene Fach) an einer anderen Uni studiert wird. Was nicht möglich ist, wäre etwa ein Studium der Rechtswissenschaft an der einen Uni und daneben ein Studium der Betriebswirtschaft an einer anderen Uni. Diese sind bundesweit (zumindest an staatlichen Hochschulen) zulassungsbeschränkt und man kann nicht an zwei zulassungsbeschränkten Vollstudiengängen gleichzeitig an einer oder zwei Hochschulen immatrikuliert sein (damit sind nicht Aubau-, Ergänzungs- oder ähnliche Zusatzstudiengänge gemeint). Und glaub bitte nicht, dass das nicht "rauskäme". Wir leben im Zeitalter des Computers und der weltweiten Vernetzung und irgendwann kommt es immer raus (oder ein "freundlicher" Kommilitone "verpetzt" Dich). Und Dir könnte dann auch noch später ein Abschluss aberkannt werden (ganz abgesehen von möglichen strafrechtlichen Folgen). Ich habe mein ganzes Berufsleben an Hochschulen mit Studierenden gearbeitet und ich halte es in aller Regel (d.h. in 99,9% der Fälle) für inhaltlich ausgeschlossen, zwei volle Studiengänge nebeneinander zu studieren und zu einem guten Abschluss zu bringen. Das ist nicht nur ein Problem der Arbeitsbelastung sondern auch ein zeitliches Problem, da die meisten Fächer zeitlich kollidieren würden und häufig Anwesenheitspflicht besteht. Ubrigens: Die Arbeitgeber sind gar nicht so sehr an Bewerbern interessiert, die viele Studienabschlüsse anzubieten haben, weil dadurch der Eindruck entsteht, dem Bewerber fehle es an klaren beruflichen Zielen.

shogunwata 
Fragesteller
 17.07.2014, 01:39

Vielem Dank für deine detaillierte Antwort!! Wie gesagt die Zweituni hat nichts dagegen, d.h. die akzeptieren mich als einen ordentlichen Studierenden, sprich ich muss den Semesterbeitrag bezahlen, bekomme Semesterticket, Studentenausweis, etc... und die Erstuni meinte, dass ich mich bei Fragen um Zweithörerschaft an die Zweituni wenden sollte, denn denen müsste ich ja nämlich sagen, dass ich bereits irgendwo eingeschrieben bin und das wäre sozusagen das Problem/die Angelegenheit der Zweituni !?!?

Angenommen man hat sich dennoch "versehentlich" bei der Zweituni eingeschrieben, jedoch wieder exmatrikulieren lassen, da man sich der Widrigkeit nicht bewusst war, kann dies denn später auch negative Auswirkungen haben?

0
susicute  17.07.2014, 08:19

DH!

Mit drei kleinen Anmerkungen: Rechtswissenschaft ist nicht überall zulassungsbeschränkt, ein Doppelstudium (auch in zulassungsbeschränkten Fächern) ist teilweise möglich, wenn begründetes Interesse besteht. (Bildung ist aber bekanntlich Ländersache, daher einen Blick ins Landeshochschulgesetz werfen) und bis man verpetzt wird muss man gar nicht warten. ;) Die Unis können einfach einen Datenabgleich machen.

Lg Susan

1

Bist du denn schon an einer Uni eingeschrieben? Also studierst du schon? Wenn nein, dann würde ich erst einmal schauen ob du überhaupt zwei Studiengänge nebeneinander schaffen würdest ;) Ansonsten geht es anscheinend an einer Uni ein Hauptstudium zu beginnen und an einer anderen ein Nebenstudium. Es gibt auch Universitäten die trinationale Studiengänge anbieten oder Doppelabschlüsse mit Universitäten im Ausland.

Die Uni wird davon nichts erfahren. Die Frage ist, ob Du die geforderten Studienleistungen an beiden Unis erbringen kannst oder was eigentlich der Zweck des Doppelstudiums sein soll.

shogunwata 
Fragesteller
 15.07.2014, 20:46

wieso glaubst du oder woher weißt du, dass die primäre Uni nichts davon erfahren wird??

es gibt da eigentlich keinen zweck :D.. kann mich halt nicht entscheiden und würde lieber beide studieren..

0

Hi,

Ein Parallelstudium ist nur mit Genehmigung beider Unis möglich. Das zuletzt begonnene Studium ist dann ein Zweitstudium. Wenn du dich ohne die Zustimmung einschreibst und die Sache auffliegt, wirst du im Zweifelsfall exmatrikuliert und stehst ohne ein Studium da.

Lg Susan

shogunwata 
Fragesteller
 16.07.2014, 00:44

Hmm.. Also meine Erstuni hat indirekt zugestimmt wenn ich das mal so sagen darf.. Meine Erstuni meinte, dass es die Angelegenheit der Zweituni ist, weil ich denen ja sagen muss, dass ich bereits an einer Uni eingeschrieben bin. Und wie es scheint hat die Zweituni nichts dagegen, sprich die akzeptieren mich als ordentlicher Studierender.. Ich weiß nicht weiter, also würde gerne beide Studiengänge gleichzeitig studieren :/

0
shogunwata 
Fragesteller
 16.07.2014, 00:52
@shogunwata

Wie meinst du das mit der Exmatrikulation, also erfolgt die ohne Vorwarnung??

Verstehe mich nicht falsch, aber sprichst du aus Erfahrung oder studierst du auch etwa?? Weil ich würde mich gerne auf wahrheitsgemäße Aussagen verlassen.. Das gilt auch für andere.. bitte keine Spekulationen!!

0
susicute  16.07.2014, 02:21
@shogunwata

Bei der Immatrikulation bestätigst du, dass du an keiner anderen Universität eingeschrieben bist. Wenn du hierbei Falschangaben machst ist der Tatbestand des Betruges erfüllt. Kümmere dich doch einfach um die Genehmigung beider Unis. Du wirst erstens auf der Homepage deiner Uni vermutlich Infos dazu finden und ebenso im Landeshochschulgesetz. Hamburg ist hier sehr explizit:

Nach §42 ist, wenn nachträglich Gründe bekannt werden, die zu einer Versagung der Immatrikulation führen können, die Exmatrikulation möglich, führte arglistige Täuschung zur Immatrikulation, ist dies sogar zwingend.

Ist alles recherchierbar.

Nach Qualifikationen auf GF zu fragen ist übrigens ziemlich sinnlos. Ich könnte ebenso gut sagen, dass ich der Papst bin. Aber für gewöhnlcih sprechen die Beiträge der Mitglieder für sich.

2
susicute  16.07.2014, 16:44
@susicute

Was verstehst du unter indirekter Zustimmung? Du musst dafür i.d.R einen schriftlichen Antrag stellen über den dann im Einzelfall entschieden wird.

0
shogunwata 
Fragesteller
 17.07.2014, 01:53
@susicute

Indirekt: also die Erstuni meinte, dass die Voraussetzung für die Einschreibung als Zweithörer die Angelegenheit der aufnehmenden Hochschule sei. Dieser muss ich ja angeben, dass ich an einer Uni Ersthörer bin.

Das genau verwirrt mich etwas, da ich nicht weiß, ob meine Erstuni nun sich aus der Sache raushalten will bzw. ob denen das egal ist!!?

0
susicute  17.07.2014, 08:03
@shogunwata

Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation sind verschiedene paar Schuhe. Natürlich ist die Zulassung zu deinem zweiten Studium allein Sache deiner Zweituni. Die erste Uni kann schwerlich über die Vergabe von Studienplätzen an einer anderen Universität entscheiden. Daraus kannst du aber nicht automatisch ableiten, dass eine Immatrikulation zu einem Doppelstudium von beiden Unis akzeptiert wird.

Bewerben kannst du dich grundsätzlich für so viele Studiengänge wie du lustig bist. Bei deiner Bewerbung musst du deine bisher studierten Hochschulsemester angeben. Aus der reinen Angabe der Semester ist für die zweite Uni aber auch noch nicht ersichtlich, dass du ein Doppelstudium anstrebst. Dies musst, du (je nach Bewerbungsablauf) entweder schon bei der Bewerbung angeben oder im Falle einer Zulassung beantragen.

Wenn du es nicht bei der Bewerbung angeben musstest, dann geht die Uni i.d.R davon aus, dass du dein Studium wechseln willst, nicht, dass du ein Doppelstudium anstrebst. Aus diesem Grund ist für die Immatrikulation an einer anderen Uni für gewöhnlich auch ein Exmatrikulationsnachweis erforderlich, wenn man schon studiert hat.

Du machst es dir aber auch selbst wirklich kompliziert hier. Wenn du Hilfe zu einem konkreten Problem, einer bestimmten Frage willst, dann frag doch von vorn herein auch konkret nach und lass dir nicht alle Infos (wie z.B. in welcher konkreten Situation du steckst) aus der Nase ziehen. Vermutlich hätte man von beginn an klar sagen können woran du bist, wenn du Bundesland und Hochschule genannt hättest. Abgesehen davon, dass du diese Dinge problemlos auch mit der Studienkanzelei deiner Uni klären kannst und auch musst, wenn du dein Doppelstudium durchziehen willst.

1

Bei mir ist es so, dass ich zur Zeit Doppelbachelor studiere und im WiSe wird erst meine Bachelor Arbeit fertig und gleichzeitig möchte ich mit meinem 2. Studiengang an einer anderen Uni weiter machen.

Ist es sowas erlaubt?