Papa und Kind beim Schwarzfahren erwischt?

4 Antworten

Jeder haftet erst mal nur für sich selbst. Der Vater muss also 60 € für den eigenen Verstoß bezahlen.

Bei dem Jugendlichen kommt es darauf an, wie das erhöhte Beförderungsentgelt begründet wird. Bei einer Begründung wäre der von VirageXO aufgeworfene Ansatz zu prüfen. Dass der Jugendliche selbst wirksam einer Vertragsstrafe zustimmen kann, dürfte zu bezweifeln sein.

Anders dürfte es hingegen aussehen, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt über § 5 EVO begründet wird. Hier ist keine Altersgrenze vorgesehen, eine Zustimmung zu einem Vertrag nicht erforderlich.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
VirageXO  14.01.2022, 00:13
Anders dürfte es hingegen aussehen, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt über  § 5 EVO begründet wird.

Kurios, das Ding sehe ich zum allerersten Mal.

Hier ist keine Altersgrenze vorgesehen, eine Zustimmung zu einem Vertrag nicht erforderlich.

Inhaltlich völlig zutreffend; nur dürfte die Verordnung an dieser Stelle halt schlicht und ergreifend nichtig sein (Änderungen und Irrtümer vorbehalten, weil ich's nur grob überflogen habe), weil

  1. eine Ministerialverordnung nicht die grundlegenden Spielregeln des BGB außer Kraft setzen dürfte (genauere Prüfung steht noch aus); und
  2. der Wortlaut der Verordnung an einen wirksamen Vertrag anknüpft, der dann aber schon nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln nicht wirksam zustandegekommen wäre.

Völlig abstrus wird's, wenn man sich die dazugehörige BT-Drs. anschaut

Insbesondere bei Ortsunkundigen, Kindern, älteren Personen oder Fahrgästen, die einen falschen Fahrschein gelöst haben, sollen die Unternehmen diesen Spielraum nutzen und ein niedrigeres erhöhtes Beförderungsentgelt fordern oder von der Verfolgung ganz absehen können. ( BR-Drs. 115/5, S. 7)

Das passt auf den ersten Blick alles hinten und vorne nicht. Gucke ich mir aber gern mal am Wochenende an.

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Answer1234567  14.01.2022, 00:16
@VirageXO

Gerne. Ich habe da selbst keine abschließende Meinung zu und bilde mich gerne weiter. Insofern melde dich doch einfach mal, wenn du eine Einschätzung dazu hast, dann können wir das mal diskutieren.

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wenn ein Vater (60Jahre) mit seinem Kind (15 Jahre) beim Schwarzfahren erwischt wird, wird dann nur der Vater sanktioniert?

Interessante Konstellation.

Wäre der Minderjährige allein gefahren, müsste er gar nichts zahlen, weil er keinen wirksamen Beförderungsvertrag geschlossen hat. Das ist insoweit ziemlich indiskutabel.

Da aber einer der Erziehungsberechtigten mit dabei gewesen ist, könnte das als konkludente Genehmigung gelten. Die Eltern vertreten das Kind allerdings gemeinschaftlich, § 1629 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB.

Heißt: Für eine wirksame Genehmigung braucht man grds. die Erklärung beider Erziehungsberechtigten.

Sonderkonstellation der Gefahr im Verzug (§ 1629 Abs. 1 S. 4 BGB) sehe ich hier nicht. In Betracht kommen aber irgendwelche Sonderabreden zwischen den Eltern.

Dafür bräuchte's aber noch weitere Infos. Von daher würde ich erstmal davon ausgehen, dass hier keine wirksame Einwilligung vorliegt, daher ist der Vertrag schwebend unwirksam.

Versagt die Mutter die Einwilligung, dann ist der Beförderungsvertrag endgültig unwirksam und es besteht kein Zahlungsanspruch gegen das Kind.

Sprich muss er 120 Euro unter seinem Namen zahlen?

So müsste erstmal nur 60€ unter seinem Namen zahlen.

Answer1234567  14.01.2022, 00:03

Soweit vermutlich korrekt, wenn man auf eine Legitimierung des Anspruchs über die Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens abstellt. Wenn man den Anspruch hingehen über § 5 EVO legitimiert, könnte das durchaus anders aussehen. Dann besteht der Anspruch unmittelbar Kraft des Gesetzes / der Verordnung, eine Altersgrenze ist hier nicht vorgesehen.

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VirageXO  14.01.2022, 00:15
@Answer1234567

Hab gerade mal unter deiner Antwort meine Erwägungen kundgetan. Da hat jemand mal wieder ganze Arbeit geleistet...

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Answer1234567  14.01.2022, 00:18
@VirageXO

Es gibt einige Gesetze und Verordnungen, die handwerklich von ziemlich mäßiger Qualität sind oder schleicht veraltet sind. Das Waffengesetz gehört beispielsweise in weiten Teilen auch dazu.

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VirageXO  14.01.2022, 00:25
@Answer1234567
Es gibt einige Gesetze und Verordnungen, die handwerklich von ziemlich mäßiger Qualität sind oder schleicht veraltet sind. 

Zum zweiten Punkt: Die Fassung ist Stand August 2019.

Zum ersten Punkt: Ich bin zwar sackmüde und muss dringend schlafen, von daher will ich nicht ausschließen, dass ich irgendwas Gewichtiges übersehe. Aber ich bin bereits jetzt geneigt, das Ding als einen juristischen Staketenzaun zu bezeichnen, den ein Besoffener zusammengezimmert hat. Das kann nicht passen,

Aber gut, schauen wir mal in Ruhe.

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Answer1234567  14.01.2022, 00:28
@VirageXO

Ist ja nicht eilig. Die meisten Beförderungsunternehmen beziehen sich ohnehin erst mal auf ihre Vertragswert, insofern kann der FS erst mal deine Argumentation verwenden. Und alles andere läuft uns nicht weg.

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Nein jeder zahlt seine 60€ für sich. Aber im Endeffekt zahlt wahrscheinlich eh der Vater selbst.

nein.

das kind ist über 14 und bekommt eine eigene rechnung.

VirageXO  13.01.2022, 23:37
das kind ist über 14

Relevanz?

und bekommt eine eigene rechnung.

Und muss es die bezahlen?

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