Paket-Beschädigung bei kostenpflichtiger Retoure - Wer haftet?
Hallo zusammen,
ich habe ein recht komplexes Problem, welches ich versuche bestmöglich abzukürzen.
Ich habe bei einem holländischen Unternehmen etwas bestellt. Es handelte sich um einen Schalensitz (Auto) im Wert von ca. 300 Euro. Die Ware kam an, ich packte Sie aus und war alles andere als zufrieden mit der Qualität und dem Gesamteindruck, also wollte ich es zurückschicken. Das ging leider nur auf eigene Kosten. Das Paket war in "L-Form" also sogar Sperrgut. insgesamt kostete mich der Versand nach NL 60 Euro.
Nun kam das Paket beschädigt an. Das Paket ist von außen stark beschädigt, der Stuhl hat allerdings nur einen kleinen Kratzer. Das Unternehmen bot mir an, 20% vom Warenwert abzuziehen. Das habe ich vorerst abgelehnt, da das Paket ja versichert ist.
Ich habe bei DHL einen "Fall" eröffnet und Fotos, sowie Belege eingereicht. Nun muss aber noch der Verkäufer einen sogenannten CN-24 report ausfüllen. Damit soll der Schaden dokumentiert und begutachtet werden.
Und jetzt kommen wir zum Problem: Der Verkäufer (=Empfänger der Retoure) weigert sich diesen Report auszufüllen, da er ggf. das Paket sogar zu einer örtlichen Dienststelle zur Begutachtung bringen muss. Der Verkäufer schreibt zum wiederholten Male, dass die bereits zu viel Zeit in diesen Fall gesteckt haben und somit nichts weiteres mehr unternehmen werden. Ohne deren mithilfe, kann ich aber keine Erstattung von DHL beantragen.
Nun zur Frage: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kennt sogar die Rechtslage?
Danke im Voraus für die Antworten.
2 Antworten
Hallo
Das ist alles im gesamten merkwürdig!
Der Empfänger = Versender hätte die Retour sofort bei Empfang als beschädigt beim Versandmitarbeiter melden müssen. Dann gibt es ein Vermerk.
Warum tat er das nicht? Warum füllt er den Rekla Schein nicht aus.
Vermutlich weil nichts war?
Melde das bei DHL verweigerte Mitarbeit.
Grüße
Danke! Das habe ich bereits gemeldet. DHL sagt, dass die dann eine unterschriebene Aussage vom Empfänger, dass die keine weiteren Schritte unternehmen. Die Aussicht auf Erfolg ist in dem Fall aber verschwindend gering. Mir kommt das alles auch echt komisch vor...
Der Verkäufer muss den CN ausfüllen. Dazu ist er gesetzlch verpflichtet. Insofern such dir Hilfe bei einem Anwalt. Das geiche hatte ich ebenfalls schon. Kurzer Brief vom Anwalt und die Sache hat geklappt.
Danke Rina! Ich habe auch schon nach irgendeinem entsprechenden Gesetzestext gesucht, aber bis dato nichts gefunden. Du hast nicht zufällig 'ne Idee wo ich das finde?