Otto Bildschirm kaputt sagen ich muss mich an hersteller wenden?

1 Antwort

Fuer die "Gewaehrleistung" ist grundsaetzlich der Haendler zustaendig und nicht der Hersteller. Allerdings gilt die sog. "Beweislastumkehr" nur waehrend der ersten 6 Monate. Danach kann der Haendler von dir den Nachweis dafuer verlangen, dass der Bildschirm bereits von Anfang an kaputt war. Kannst du den dann nicht erbringen, braucht der Haendler auch nicht zu leisten.

Wenn der Hersteller eine noch nicht abgelaufene Garantie gegeben hat und der Schaden auch von dieser Gedeckt ist, ist es daher oft sinnvoll, die Herstellergarantie statt der "Gewaehrleistung" in Anspruch zu nehmen. Fuer die ist dann natuerlich auch der Hersteller zustaendig.