Oma will Geld in die Hand nehmen und dem Enkel ein Grundstück kaufen? forscht das Finanzamt nach woher das Geld kommt müssen die Eltern des Kindes zustimmen?

2 Antworten

Wenn die Oma dem Enkel ein Grundstück/Immobilie kaufen möchte, dann muß sie ihm das Grundstück/die Immobilie auch schenken (übereignen), wenn es in sein Eigentum übergehen soll.

Da die Schenkung eines Grundstücks oder einer Immobilie aber oft nicht nur rechtlich vorteilhaft sondern auch mit Pflichten und Verbindlichkeiten verbunden ist, bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der Eltern.

Für die Beurteilung, ob die Schenkung für den Minderjährigen ausschließlich rechtliche Vorteile bringt, ist festzustellen, welche Haupt und Nebenpflichten aus der Schenkung für das Kind resultieren. Denn dem Minderjährigen erwächst unter Umständen ein Nachteil, sofern mit dem Erwerb des Eigentums an dem geschenkten Gegenstand auch Pflichten verbunden sind, wobei nur die Zahlungspflicht von gesetzlichen Abgaben nicht als rechtlich nachteilig angesehen werden.

  1. Grundstücksgeschäfte werden immer dem Finanzamt gemeldet. Wenn Oma also nie Steuern gezahlt hat, ist es nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt plötzlich aktiv wird.
  2. Jede Grundbucheintragung muss notariell beurkundet werden. Eine Zustimmung der Eltern reicht nicht aus. Wenn das Kind minderjährig ist, muss auch noch das Vormundschaftsgericht zustimmen, weil die Schenkung nicht nur rechtliche Vorteile mit sich bringt. Schließlich muss das Kind Grundsteuern und Anliegerbeiträge zahlen.
DerSchopenhauer  14.11.2019, 13:34
Schließlich muss das Kind Grundsteuern und Anliegerbeiträge zahlen.

Das alleine gilt nicht als rechtlich nachteilig.

Wenn das Kind minderjährig ist, muss auch noch das Vormundschaftsgericht zustimmen

Das muß es nur, wenn das Kind ein Grundstück kauft oder von den Eltern verschenkt würde; dann benötigt man zudem auch noch ggf. einen Ergänzungspfleger.

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