Ist das gesetzlich möglich?

einandereruser  06.09.2023, 18:40

Ich denke, Du meinst nicht akzeptieren, sondern adoptieren, oder?

Mitzekatze123 
Fragesteller
 06.09.2023, 18:42

Ja. Danke! Ich habe LRS .

5 Antworten

Es ist möglich aber es müssen einige Hürden überwunden werden damit es zu Adoption kommen kann. Kommt natürlich auch auf die Begründung an wieso man das macht zb. das die Eltern zu alt sind und wissen das beim Sohn besser aufgehoben ist.

Das Kind wird es entweder herrausfinden wenn es die Adoptiveltern sagen oder jemand anderes es sagt. Sonst bleibt es in dem Glauben das alles so wie es gelernt hatte, das der Bruder sein Vater ist und seine Mutter/Vater Oma & Opa sind.

Das ist möglich. Der Weg geht dann über das Jugendamt/ Gericht. Die Eltern müssen das Sorgerecht abtreten und die neuen Eltern dem Sorgerecht zustimmen.

Normalerweise b zw. Gesunderweise klärt man das Kind selbst über die eigentlichen Familienverhältnisse auf. Wenn es dem Kind niemand sagt, dann findet es das "mit Glück" nie heraus. Ansonsten gibt es viele sehr dumme zufälle, die dafür sorgen können, dass es doch das geheimnis lüftet (Unterlagen finden, Krankheit haben mit genetischer Untersuchung, jemand verplappert sich....) und dannn war es das mit der guten Beziehung zueinandern.

Meintest du adoptieren? Das ist nur mit der Einwilligung des Jugendämtes möglich. Das Kind findet das heraus, wenn man ihm das erzählt.


gottesanbeterin  06.09.2023, 20:41

Wenn man es dem Kind erzählt, braucht es das ja nicht mehr heraus zu finden!

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Akzeptieren? Immer. Auch ohne Zustimmung der Eltern.

Adoptieren... KÖNNEN sie theoretisch schon, praktisch ist auch eine Verwandtenadoption mit entsprechenden Hürden verbunden. So muss diese die beste Option für das Kind darstellen und ist primär für den Fall gedacht wenn die Eltern sterben oder aus anderen Gründen nicht (mehr) für das Kind sorgen können.

Zu sagen 'wir schenken euch das Kind' zählt da vermutlich EHER NICHT

ist es. allerdings kannst du das nicht geheim halten, da die angaben zu den leiblichen eltern spätenstens für kind ersichtlich ist, wenn es sich einen auszug aus dem geburtenregister holt. das kind hat ein recht auf wissen über seine abstammung.