Note 6 erhalten, weil mein Sohn (4.Klasse )auf der Toilette war, ist das rechtens?

4 Antworten

Zur dringenden Befriedigung eines Grundbedürfnisses ist der Schüler vom Unterricht frei gestellt - ergo kann er auch keine Note für eine Leistungskontrolle in dieser Zeit erhalten. Der Lehrer darf einen Toilettenbesuch bei dringendem Bedürfnis auch nicht verbieten, damit würde er die Grundrechte des Schülers verletzen.

Die Frage ist, ob der Toilettengang "dringend" war.

Dass die Kontrolle nicht angekündigt war spricht für den Schüler, weil dadurch gerade keine Vermeidungshandlung vorliegt, sondern man Annehmen kann, dass der Toilettenbesuch tatsächlich notwendig war.

Ich würde erstmal mit der Lehrerin sprechen und anbieten, dass er die Note durch eine weitere Kontrolle oder eine extra Hausarbeit nachholt. Gibt es kein Einsehen würde ich mich mit einer Beschwerde an den Direktor wenden.

Dumm gelaufen. Aber ja sie darf das.

Der schüler ist der stunde unendschuldigt fern geblieben. Ergo 6.

Kurze kontrollen muss man auch nicht ankündigen. Was vollkommen legitim ist.

20 minuten auf toilette ist durchaus schon eine recht lange zeit. Soetwas kann natürlich mal passieren. Aber in dem falle ists halt schlichtweg pech.


5432112345  12.10.2021, 12:30

Wieso? Er war doch durch den Toilettengang entschuldigt. Er muss sich auch nicht vor der Lehrerin rechtfertigen, dass er heute Durchfall hatte und deshalb kurzfristig für eine etwas längere Zeit auf der Toilette gebunden war. Grundrecht steht über Schulrecht und damit ist er für diese Zeit vom Unterrricht befreit.

Sie könnte ihn die Kontrolle nachholen lassen oder ihm eine Hausaufgabe mit ähnlichem Umfang geben, aber sie darf ihm keine schlechte Note dafür geben. (Es sei denn es ist offensichtlich, dass er garnicht auf Toilette war oder garnicht dringend auf Toilette musste.)

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jedoch 15 min deswegen vom Unterricht gefehlt haben. In dieser Zeit hat die Lehrerin eine Lernkontrolle geschrieben, da er dies versäumt hat, hat sie ihm auf den Test eine 6 gegeben.

Soweit so richtig.

Ja, sie darf das.

Du solltest vllt mal mit Deinem Jungen zum Arzt.

Ja, die Lehrerin darf das.