Nicht angemeldeten Hund in der gleichen Stadt verkaufen!?
Hallo,
Wir verkaufen aus privaten Gründen unseren kleinen Hund, den wir selber vor ca. 1 Jahr privat über eBay gekauft haben. Für diesen hatten wir nach Kauf versäumt für die Hundesteuer anzumelden (wir hatten auch kein Kaufvertrag und es war zu der Zeit etwas kompliziert). Nun wollen ihn an jemand aus der gleichen Stadt verkaufen. Fällt es beim Amt auf, wenn wir ihn gar nicht angemeldet hatten und der neue Käufer bei der Anmeldung unseren Namen/Anschrift als Vorbesitzer angibt ?
4 Antworten
Im Anmeldeformular meiner Hunde für die Hundesteuer stand im Formblatt entweder: "Erstanmeldung" oder: "Bisherige Steuernummer."
Wenn eure Stadt ähnliche Formulare verwendet, könnte es einem übereifrigen Gemeindemitarbeiter auffallen.
Wegen Punkt 5 könnte es kritisch werden, vor allem, weil es dieselbe Stadt ist...
Gerade derzeit sind die Gemeinden besonders erpicht auf Hundesteuer, weil ihnen wegen Corona hinten und vorne das Geld fehlt.
Ja, dann werdet ihr wohl demnächst Post vom Ordnungsamt bekommen mit der Aufforderung nachzuweisen, seit wann ihr den Hund hattet. ansonsten wird die nicht bezahlte Hundesteuer geschätzt und es kommt noch ein dickes Bußgeld obendrauf.
Wir haben halt das "Whatsapp-Gespräch", also wo Adresse usw. draufsteht von der Vorbesitzerin. Muss man dann trotzdem mit Bußgeldern rechnen ?
Ja natürlich - das Bußgeld bezieht sich ja darauf, dass ihr den Hund entgegenden Bestimmungen nicht zur Hundesteuer angemeldet habt.
Ihr müsst dann nachweisen, wann ihr den Hund gekauft habt - die entsprechende Hundesteuer wird nachgefordert und für das gesetzteswidrige Verhalten gibt es ein Bußgeld.
Nein, normal läuft das so, du meldest ab, der neue Besitzer Meldet an. Da du ihn nicht angemeldet hast, musst du ihn auch nicht abmelden. Der neue Besitzer, meldet an einen Hund zu besitzen. Er wird höchstens gefragt, ob es ein zweithund ist, oder sein erster. Womal es beim zweiten, nicht davon abhängt ob er vorher einen Hund hatte.
Also so läuft das zumindest bei uns mit der Anmeldung.
Kurz, wenn du dem neuen Besitzer sagst, er muss ihn neu anmelden, und das eine Abmeldung seiner seits nicht notwendig ist, (was auch geht). Geht der neue Besitzer davon aus das du ihn abgemeldet hast und er nur noch anmelden muss.
Genau, in unserer Stadt gibt es 2 Vordrucke jeweils An und Abmeldung.
Bei der Anmeldung muss man halt noch diesen Punkt angeben:
5. Von wem wurde der Hund erworben (z. B. vorheriger Hundehalter, Züchter, Tierheim/Tierschutzorganisation)? (Name, Vorname / Anschrift (Straße, Hausnummer, Plz, Ort)
Ja, bei uns ist dieser Punkt aber Optional. Habe es bei der letzten Anmeldung ausgelassen, ist nicht weiter danach gefragt worden 🤷🏻♀️
Das ist falsch! Das Stadtsteueramt forscht sehr wohl nach, wo der Hund herstammt, um eine Besitzerkette aufzubauen.
Theoretisch kann der neue Besitzer natürlich auch dreist behaupten, er sei ihm zugelaufen. Nur hast Du darauf keinen Einfluss.
Je nach Gemeinde muss der Käufer, wenn er den Hund anmeldet, angeben, wo er ihn gekauft hat - bei uns ist das z.'B. so.
Wenn er dann euch angibt - dann wird das sicher Konsequenzen für euch mitbringen. Vergessen kann man die Anmeldung zur Hundesteuer nicht - das glaubt niemand. so etwas vergisst man ganz absichtlich.
Kann man das nachweisen, muss die gesamte Steuer und ein recht hohes Bußgeld nachgezahlt werden.
Wir haben das "Whatsapp-Gespräch" mit den Vorbesitzern, allerdings kein Kaufvertrag, Kann man dann den Hund einfach vor dem Verkaufen rückwirkend anmelden und nach Verkauf wieder abmelden ?
nein - über so einen langen Zeitraum kannst du den "rückwirkend" nicht anmelden. Meist ist ja genau vorgeschrieben, dass man einen Hund innerhalb einer bestimmten Frist (in unserer Gemeinde sind es 14 Tage) anmelden MUSS.
Da ihr ja auch nachweisen müsst. woher ihr ihn gekauft habt, ergibt sich dann ja automatisch das Kaufdatum von vor einem Jahr.
es könnte ans Tageslicht kommen, schade das der Hund als Wanderpokal endet.
Ja, schade. Aber es geht leider nicht anders und sie kommt in eine sehr nette und liebe Familie.
Wir haben zwei Formulare An und Abmeldung.
Bei der Anmeldung soll man folgende Angaben zum Hund machen:
1. Anschaffungstag:
2. Wurftag / Alter:
3. Rasse
4. Rufname
5. Chipnummer (freiwillige Angabe)
5. Von wem wurde der Hund erworben (z. B. vorheriger Hundehalter, Züchter, Tierheim/Tierschutzorganisation)? (Name, Vorname / Anschrift (Straße, Hausnummer, Plz, Ort)