Nettokaltmiete - Tiefgaragenstellplatz?
Hallo, ich besitze kein Auto und benötige demnach auch keinen Tiefgaragenstellplatz. Nun habe ich ein Wohnungsangebot gesehen, wo der Tiefgaragenstellplatz bereits als Bestandteil der Nettokaltmiete angegeben wird (inkl. der genauen Kosten für den Stellplatz). Kann ich durchsetzen, dass die Nettokaltmiete verringert wird, da ich den Stellplatz nicht benutzen werde?
10 Antworten
... hast Du das gut, bei uns sind zwei Stellplätze nötig und die werden gemietet und gut ist.
Ich kann auch den Balkon nicht abwählen, nur weil ich den nicht nutzen möchte.
Merke: Beziehungen schaden nur dem, der keine hat. Was sagen denn Deine Vermieter zu Deinen Wünschen.
Du kannst dem Vermieter ein Gegenangebot machen das den Tiefgaragenstellplatz nicht enthält. Ob er das Angebot annimmt oder nicht bleibt natürlich ihn überlassen.
Fragen kostet nichts - du kannst versuchen, ob der Vermieter auf deine Forderung eingeht. Ein Anrecht darauf hast du nicht.
Ich persönlich glaube nicht, dass du da irgendwas wirst durchsetzen können. Dann vermietet er halt an jemand anderen, der die geforderte Miete zahlt und den Stellplatz benötigt und nicht schon vor Mietvertragsunterzeichnung verhandelt. Davon gibts vermutlich ausreichend Bewerber.
Wenn der Vermieter darauf einsteigt, dass du den TG Parkplatz nicht mieten willst, dann schon. Es hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab.
Mit NKM hat das nichts zutun, ob der Parkplatz in der Miete drin ist oder nicht. Es hängt mit der NK Abrechnung zusammen, denn wenn die TG nicht beheizt ist, dann zählt sie auch nicht zur in den Nebenkosten einbezogenen Fläche.
Eher nicht, der Vermieter kann ja auch nichts dafür dass du kein Auto hast. Warum soll er also weniger verlangen? Er könnte ja auch einen Mieter mit Auto nehmen und sich so gegen dich entscheiden.
Eventuell kannst du den Parkplatz ja weitervermieten. Geht aber nicht immer. Da musst du vorher fragen.