Vorhandene Papiere ausreichend zum Fahren von 50ccm?
Hallo,
ich habe ein 50ccm gekauft.
Die Versicherung ist ab 01.03 angemeldet.
Führerschein besitze ich die Klasse B (AM inkl.).
Ich habe die EG-Übereinstimmungsbescheinigung und zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle (von heute).
Ich habe noch etwas von einer Allgemeinen Betriebserlaubnis gelesen, die einen sagen aber, dass die EG-.. als ABE gilt, die anderen verneinen dies wieder.
Darf ich dieses Fahrzeug mit den genannten Papieren (Versicherungsnachweis, EG-Übereinstimmungserklärung) führen oder benötige ich noch etwas?
2 Antworten
Nur Fahrzeuge, die nach deutschem nationalem Recht eine allgemeine Betriebserlaubnis bekommen haben, haben eine ABE.
Fahrzeuge mit einer EG-Betriebserlaubnis haben ein CoC, ein "Certificate of Conformity", das ist gleichzusetzen.
Ebenso kan ein Fahrzeug auch eine EBE, eine Einzelbetriebserlaubnis haben.
Wenn Du also das CoC hast und den Versicherungsschein, kannst Du loslegen.
Siehe §4 Abs 5 FZV:
(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.