Naturwald betreten erlaubt?


09.08.2020, 20:45

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2 Antworten

Hallo,

das kann schon sehr gut sein.

Möglicherweise handelt es sich um ein zeitlich oder örtlich begrenztes Betretungsverbot, das einem bestimmten Schutzzweck entsprechen soll.

Mit dem anderen Schild will der Waldeigentümer lediglich seine Haftung ausschließen.

Bei uns in Bayern heißen diese Waldbereiche "Naturwaldreservate". Ziel: der Wald wird ohne jegliche Eingriffe dort sich selber überlassen.

Das bedeutet, dass z.B keine alten und abgestorbenen Bäume aus dem Wald geholt werden und so die reale Gefahr besteht, dass Dir dort mal ein Ast auf den Kopf fallen kann.

Dagegen sichert sich der Waldeigentümer ab.

Warum der Wald dort nicht betreten werden darf, musst Du selber vor Ort klären.

Ist relativ einfach. Du gibst den Namen dieses Naturwaldes ein, z.B. Naturwald XY, und dann sollte man über Google die ersten Hinweise bekommen, wie z.B. eine Naturwald-Verordnung. Da schaust Du nach.

LG Jürgen

Heiko1414 
Fragesteller
 09.08.2020, 20:46

Schau dir mal die Bilder an

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http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+SH+%C2%A7+17&psml=bsshoprod.psml&max=true

§ 17 Abs 1 Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten.

§ 20 und andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die die Regelungen der Absätze 1 bis 3 einschränken oder solche Einschränkungen zulassen, bleiben unberührt.

Das Gesetz macht keinen unterschied zwischen Naturwald und anderen...da geht es um Staatsforst, also Wälder im staatlichen besitz.

Heiko1414 
Fragesteller
 09.08.2020, 12:04

Ja, aber dort steht, Betreten Verboten im Staatsforts, und auf einem kleinen Zettel darunter, Betreten auf eigene Gefahr.

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Heiko1414 
Fragesteller
 09.08.2020, 12:06

Aber das ist im Wald extra abgesperrt, und auch mit Holz Schranke

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Dea2019  09.08.2020, 12:11
@Heiko1414

WARUM ist da wohl gesperrt? Vielleicht weil dahinter was neu bepflanzt wurde oder so?

§ 20 Sperren von Wald

(1) Die waldbesitzende Person kann mit vorheriger Genehmigung der Forstbehörde das Betreten oder sonstige Benutzungsarten des Waldes nach § 17 Abs. 1 oder § 18 Abs. 1 ganz oder teilweise untersagen und entsprechende Einrichtungen anbringen (Sperren des Waldes)

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/b7c/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=r&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-WaldGSH2004V5P20&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

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Heiko1414 
Fragesteller
 09.08.2020, 12:14
@Dea2019

Nein, da ist nichts neu bepflanzt, der wald wird sich selbst überlassen

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Dea2019  09.08.2020, 12:15
@Heiko1414

Es kann auch andere Gründe haben, die sich dir nur vom Schauen her nicht gleich erschliessen.

Frag bei der Forstbehörde nach dem Grund der Sperrung nach, wenn du es genau wissen willst.

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juergenkrosta  09.08.2020, 15:49

natürlich gibt es da große Unterschiede?? Es spielt auch keine Rolle, in wessen Besitz der Wald ist.

Es gibt ja auch sog. geschützte Landschaftsbestandteile, wie Biosphären-Reservate, Nationalparks, Naturparke, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturwald-Reservate, Naturdenkmäler...

Hier können - dem Schutzzweck entsprechend - zeitweilige oder ganzjährige Betretungsverbote erlassen werden.

Ist eher selten der Fall, gibt es aber.

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