Habe ich in Schleswig Holstein das recht, dass zweite mal die Klasse zu wiederholen?

2 Antworten


Was sagen die Vorschriften des Schulamts in Schleswig Holstein?

Gar nichts, solange Du nicht die Schulform nennst. Ist Deine Strategie Deine eigene Idee oder hast Du die mit noch größeren Experten gemeinsam entwickelt?

Ich würde mal mit Deinem Klassenlehrer/Stufenverantwortlichen sprechen, bevor Du elegant ins Klo greifst.

Ich vermute Gemeinschaftsschule...

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/bt/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=a&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GemSchulVSH2014pP7&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint


Meines Erachtens darf man ein zweites Mal wiederholen. Es ist nur oft so, dass Schulen das verbieten, wenn du ein durchschnittliches Zeugnis hast, da ein Schuljahr mit enormen Kosten verbunden ist. 

Aber wenn du laut Zeugnis sitzenbleiben musst, dann dürfte dem nichts im Wege stehen.

Aber rein aus Interesse würde mich interessieren, warum du vorhast, die Klasse zu wiederholen. Ich meine, wenn du die verlorene Zeit auf deine Zukunft überträgst, entgehen dir ca. 30.000 - 50.000€ , da du in dieser Zeit schon hättest arbeiten können.

Bin gespannt auf deine Begründung :)

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