Nasse Schuhe vorrübergehend vor die Wohnungstür am Türrand, erlaubt?

2 Antworten

Da musst du in den Hausregel nachschauen, und die legt üblicherweise der Eigentümer/Vermieter fest, was in Hausflur erlaubt ist und was nicht.

Bei uns ist das Aufstellen oder Lagern von Gegenständen jeglicher Art im Flur nicht gestattet aus Brandschutzgründen (Brandlast, Stolpergefahr, etc.). Keine Kiste, kein Schuhschrank, keine Pflanzen, keine Halloween- oder Weihnachtsaufsteller.

Wobei es geduldet wird wenn die Sache vorrübergehend/kurzfristger Natur ist und solange sich die Nachbarn nicht beschweren. Also die Sache mit den Schuhen oder Weihnachtsaufsteller 1-2 Wochen vor Weihnachten würde niemand bei mir im Haus was sagen. Das ist aber reine Kulanz, offiziell darf ich das dennoch nicht.

Also mal in deine Hausordnung schauen, was da steht. Ansonsten mal den Vermieter fragen wie er das sieht. Ich persönlich sehe das mit dem Schuhtrocknen als so kurzfristig an, dass zumindest nichts offiziell dagegen sprechen sollte solange die Schuhe keine direkte Stolpergefahr sind.

Deine Schuhe haben im Treppenhaus gar nichts verloren.