Darf Vermieter Wohnungstür austauschen ohne Grund?
Unser Vermieter setzt neue Wohnungstüren in den Wohnungen ein ohne jegliche Begründung, denn außer die Tür des Vermieters( dieser wohnt mit in seinen Eigentum) war keine Tür defekt. Die Tür ist für uns total inakzeptabel.
Sie sieht ehr aus wie eine Haustüre als eine Wohnungstüre da sie eine Rahmen unten hat der allerdings vom Vermieter nicht ausgekleidet wird , mit einer Stufe sondern lediglich die Fußmatte über gelegt wird. Was auch zufolge hat das der Spalt unten gewaltig ist. Zugluft , und Mäuse ( die wir im Hauskeller massig haben und auch auf die paterren kommen hätten hier freien Einlass in unsere Wohnung. Außerdem besitzt die Tür zwei Schlösser und wir sind fünf Personen also die Schlüssel brauchen wir dann auch !
Unsere Türe ist nicht Defekt und soll nur nach aussehen bei gemacht werden aber wir wollen diese Türe nicht, müssen wir dennoch diese Türe einbauen lassen? Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
13 Antworten
Die Begründung wäre z.B., dass es sein Eigentum ist.
Habt ihr denn schon mal ruhig und sachlich mit ihm darüber gesprochen?
ja, das darf er einfach machen
Hat nicht jeder. Bekommt Ihr denn dazu passend eine rote Beleuchtung im Treppenhaus ?
Der Einbau muss fachgerecht erfolgen, also Mäuse haben keinen Zutritt.
Völlig legal ist ja sein Eigentum
Scheußlich! Hat er sie irgendwo billiger gekriegt? Dummerweise kann er entscheiden, was er einbaut, ihr könnt lediglich auf eine untere Abdichtung bestehen.