Nacktfoto ohne Gesicht?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Ich hab falsch gehandelt 93%
Ich hab das richtige getan 7%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich hab falsch gehandelt

Ja du hast falsch gehandelt, allerdings hat sie sich mit den Beleidigungen auch strafbar gemacht.

Sehr erwachsen wirkt ihr aber beide nicht. Da du aber die Beleidigungen in der Hand hast, schlage ich dir vor, einigt euch außergerichtlich darauf, dass sie bzw ihr Vater dich wegen den Fotos nicht belangt und du die Beleidigungen vergessen wird.

Ich würde ihrer Partei das Handeln überlassen, sind sie mit der eben genannten Lösung einverstanden, ist das geklärt, wenn nicht, zeigst du sie genauso an.

Ich hab falsch gehandelt

Unabhängig von der Rechtslage, davon hab ich auch keine Ahnung, macht man sowas nicht. Du hast Dich damit auf die gleiche Stufe wie Deine Ex-Freundin gestellt.

Du fandest es doch auch nicht toll, dass Sie Dich beleidigt hat. Ich halte von dem Spruch "gleiches mit gleichen" nichts.

Auch wäre Deine Ex-Freundin sicher "angepisster", wenn Du garnicht reagiert und Sie links liegen lassen hättest.

Auch wenn sie dich zuerst beleidigt hat, gibt dir das kein Recht, Intimfotos von ihr zu versenden. Schon gar nicht an ihren Vater.

Oder willst du dass demnächst auch wieder die "Blutrache"eingeführt wird.

Ich hab falsch gehandelt

Sie hat dich zwar beleidigt aber was du gemacht hast ging eindeutig zu weit.

Ich hab falsch gehandelt

Ich glaube du hast den Sinn von Nacktbildern noch nicht so ganz verstanden

kaffa11 
Fragesteller
 22.04.2020, 14:23

Inwiefern bitte nur hilfreiche Antworten

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nightingale17  22.04.2020, 14:28
@kaffa11

Wenn sie dir ihren Körper anvertraut ist es ehrenlos das an andere zu verschicken, besonders an den eigenen Vater. Du hättest einfach auflegen sollen und die Nummer blockieren wenn du nichts mehr von ihr willst^^ die Fotos solltest du bis jetzt auch gelöscht haben.

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