Nachträgliche Baukosten für eine Rigole (welche im Bebauungsplan bereits vorgegeben ist und auch im Entwässerungsplan vermerkt/verzeichnet ist). Rechtens?
Hallo zusammen,
Unser Hausbau steht kurz vor dem Abschluss.
Nun ist unserem Bauuunternehmer aufgefallen, dass er die vorgeschriebene Rigole/Versickerungsgrube für Regenwasser nicht in seine Kalkulation einberechnet hatte und möchte 2.500 EUR jetzt im Nachhinein noch dafür haben (wir haben zum Festpreis gebaut). Im unterzeichneten Entwässerungsantrag hat unser Bauunternehmer die Rigole bereits aufgenommen (ist auch vom Bebauungsplan so vorgeschrieben) und entsprechend auf dem Lageplan eingezeichnet. Wir sind also davon ausgegangen, dass dies im Festpreis mit enthalten ist. Vertragsgrundlagen sind selbstverständlich z.b. der genehmigte Bauantrag (wo der Entwässerungsantrag nach meinem Wissen Bestandteil von ist) und der Bebauungsplan.
Im Endeffekt hat also unser Bauunternehmer "verpeilt" die Kosten für die vorgeschriebene Rigole (welcher er offensichtlich aufem Schirm hatte, laut Entwässerungsantrag) in seine Kalkulation mit einzuberechnen.
Müssen wir diese Kosten jetzt tragen? (Und ggf. Nachfinanzieren) oder können wir uns auf unseren Festpreis und die Erstellung eines abnahmefähigen, sämtlichen Vorschriften entsprechenden, Hauses berufen?
VG
Patrick
1 Antwort
Ein Entwässerungsantrag ist nicht Teil einer Baugenehmigung, vielmehr sollte in dieser geregelt werden, wie die Entwässerung (in dem Fall von Regenwasser) geregelt ist. Da ihr scheinbar keinen Kanal habt, wird die Gemeinde/ Stadt die Abwasserbeseitigungspflicht (Regenwasser ist auch Abwasser) in Teilen (nämlich für das Regenwasser) auf Dich übertragen bzw. wird das tun, sobald Du für die Rigole eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde beantragst. Die Einleitung von Regenwasser in das Grundwasser ist nämlich erlaubnispflichtig. Für mich hört sich das so an, als ob Dein Unternehmer vom Standard ausgegangen ist, nämlich vom Kanalanschluss. Ich glaube, Du wirst ihn dafür kaum verantwortlich machen können.
Nein, der Bauunternehmer baut in dem Neubaugebiet noch weitere Häuser bzw. Hat bereits gebaut. Der Bebauungsplan und die Erfordernis der Rigole ist ihm.also geläufig. Wie bereits beschrieben hat er es verplant zu kalkulieren. Er ist nicht vom Kanalanschluss ausgegangen, dies ergibt sich ja aus dem entwässerungsantrag den er selbst erstellt hat (mit Planung der Rigole)