Nachträgliche Baukosten für eine Rigole (welche im Bebauungsplan bereits vorgegeben ist und auch im Entwässerungsplan vermerkt/verzeichnet ist). Rechtens?

1 Antwort

Ein Entwässerungsantrag ist nicht Teil einer Baugenehmigung, vielmehr sollte in dieser geregelt werden, wie die Entwässerung (in dem Fall von Regenwasser) geregelt ist. Da ihr scheinbar keinen Kanal habt, wird die Gemeinde/ Stadt die Abwasserbeseitigungspflicht (Regenwasser ist auch Abwasser) in Teilen (nämlich für das Regenwasser) auf Dich übertragen bzw. wird das tun, sobald Du für die Rigole eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde beantragst. Die Einleitung von Regenwasser in das Grundwasser ist nämlich erlaubnispflichtig. Für mich hört sich das so an, als ob Dein Unternehmer vom Standard ausgegangen ist, nämlich vom Kanalanschluss. Ich glaube, Du wirst ihn dafür kaum verantwortlich machen können.


Paette 
Fragesteller
 10.11.2021, 17:35

Nein, der Bauunternehmer baut in dem Neubaugebiet noch weitere Häuser bzw. Hat bereits gebaut. Der Bebauungsplan und die Erfordernis der Rigole ist ihm.also geläufig. Wie bereits beschrieben hat er es verplant zu kalkulieren. Er ist nicht vom Kanalanschluss ausgegangen, dies ergibt sich ja aus dem entwässerungsantrag den er selbst erstellt hat (mit Planung der Rigole)

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Lucas  10.11.2021, 17:44
@Paette

Dann solltest Du nochmal -vor allem das Kleingedruckte- in Deinem Vertrag lesen. Und wenn Du sicher bist, zahlst Du nicht.

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