Limitierte Produkte kaufen und später privat verkaufen?

6 Antworten

Dann solltest Du ein Gewerbe anmelden, denn:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

Sie handeln typischerweise als Unternehmer bzw. gewerblich, wenn Sie:
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen

Desweiteren kannst Du Dich schon einmal grob auf der verlinkten Seite von ebay über die Pflichten und Rechte gewerblicher Verkäufer informieren.

AlexinoBoss 
Fragesteller
 27.09.2019, 23:08

Gilt das auch, wenn ich das nur einmalig mache und die Stückzahl bei nur so 25 Stück liegt?

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haikoko  27.09.2019, 23:09
@AlexinoBoss

Das gilt auch, wenn Du nur ein Stück zum Wiederverkauf einkaufst.

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Yetanotherpage  27.09.2019, 23:56
@haikoko

Für eine einmalige Geschichte nutzt man die Einkommenssteuererklärung. Allerdings gibt es da ne Freigrenze, drunter passiert gar nichts, drüber wird alles versteuert.

Finanzamt und Gerichte haben interessanterweise eine unterschiedliche Auffassung ab wann man n Gerwerbe anmelden muss, für's FA gehört die Regelmäßigkeit dazu und die Gewinnerzielungabsicht. Für Gerichte nicht unbedingt. So manche Urteile sind sogar widersprüchlich zu anderen. Aber wegen ein 1 Stück wurd noch niemand als gewerblich abgestempelt. Immer spielt die größere Menge eine Rolle.

Problematisch seh ich hier primär dass alles Neuware ist und eine größere Stückzahl. Das ist stark abmahngefährdet. Vor allem auf Amazon und eBay. Denn: "Unternehmer auch bei nur wenigen Verkäufen, wenn es sich um seltene und hochpreisige Gegenstände handelt (LG München, Urteil vom 07.04.2009, AZ 33 O 1936/08)" oder "Unternehmer bei 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) (LG Frankfurt, AZ 2/03 O 192/07, Beschluss vom 08.10.2007 )" oder "Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06)"

Hier sieht man für was Private schon alles als Unternehmer abgestempelt wurden: https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm (unten bei Rechtsprechungsübersicht)

Schön widersprüchlich:

"680 laufende Angebote bei eBay bei Auflösung einer eigenen Sammlung nicht zwangsläufig gewerblich (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.211, Az.:5 W 22/11)"

vs

"Powerseller ist Unternehmer, selbst wenn eine eigene Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt vom 21.03.2007, AZ 6 W 27/07)"

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haikoko  28.09.2019, 09:29
@Yetanotherpage

Widerspruch um des Widerspruchs willen und nur auf den Kommentar bezogen. Lies Dir bitte noch mal die Frage durch:

Ist es legal, ein Produkt, dass limitiert ist, in größerer Stückzahl zu kaufen und wenn das Produkt dann ausverkauft ist, es auf z.B. eBay für mehr Geld wieder zu verkaufen?

Das ist doch eine erklärte Gewinnerzielungsabsicht und kein Sammlungsverkauf.

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Yetanotherpage  28.09.2019, 12:15
@haikoko

Welcher Widerspruch? Gewinnerzielungsabsicht ist irrelevant. Selbst eine größere Menge ohne (=Liebhaberei) wurde schon als gewerblich beurteilt. Wozu schrieb ich deswegen den Wolf mit Quellen?

"nur ein Stück zum Wiederverkauf einkaufst" Da hätt ich gern eine Quelle, sonst: nö.

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Ab einer gewissen Menge zählst du als Händler mit allem dazu gehörenden Pflichten

Klar, nur wer bezahlt denn mehr für ein "altes Produkt" ohne Gewährleistung das einer privat verkauft

Gewerbeanmelden und los

Ja, wenn du dieses gewerbsmäßige Vorgehen korrekt abwickelst (Steuern u.ä.).

AlexinoBoss 
Fragesteller
 27.09.2019, 23:09

Gilt das auch, wenn ich das nur einmalig mache und die Stückzahl bei nur so 25 Stück liegt?

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Illegal ist es nicht. Aber stark abmahngefährdet wenn es unter Privatverkauf läuft. Und ob es dann als gewerblich zählt, hängt von dem Richter ab der das beurteilen muss.

"Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06)"