Inkassogebühren in diesem Fall bezahlen?
Hallo Liebe Community,
ich habe leider total versäumt eine Rechnung zu bezahlen. Die 2. Mahnung hatte ich bekommen und die Frist auf dieser war der 12.05.
Ich habe es erst am 17.05 bemerkt, dass ich das noch nicht bezahlt hatte und sofort das Geld überwiesen.
Am 19.05 habe ich dann eine Email von einem Inkassobüro erhalten. Dort wurde ich nochmal aufgefordert die Rechnung zu begleichen und ca. 65 Euro zusätzlich Inkassogebühren.
Ich habe daraufhin den Händler kontaktiert und ihm gesagt, dass das Geld ein Tag vor Erhalt der Email des Inkassobüros, per Online Banking überwiesen worden ist. Das Geld war am 18.05 auf dem Konto des Händlers.
Der Händler hat seine Forderung beim Inkassounternehmen zurückgezogen.
Nun, heute am 22.05 habe ich wieder eine Email vom Inkassounternehmen erhalten, mit einer Rechnung in Höhe von 65 Euro. Sie wollen, dass ich die Inkassogebühren zahle, da die Hauptforderung schon beglichen wurde.
Ich habe das Inkassounternehmen jetzt kontaktiert, aber mehr als mit Schufaeintragungen und ähnlichem zu drohen bei Zahlungsverzug, konnten sie nicht sagen.
Ich habe die Rechnung vor Erhalt des Inkasso Schreibens beglichen. Müsste der Händler, der das Inkassounternehmen beauftragt hat nicht die Inkasso Gebühren zahlen?
Vielen Dank
3 Antworten
Wenn die Zahlungsfrist am 12.05. endete und de facto erst 5 Tage später gezahlt wurde, dann nennt man das Zahlungsverzug.
Vermutlich hat sich in diesem Fall die Zahlung mit der Beauftragung des Inkassodienstes überschnitten.
Ich bin der Meinung, daß der durch den Zahlungsverzug entstandene Schaden vom Schuldner übernommen werden muß.
Ob allerdings 65 € gerechtfertigt sind, ist für mich fraglich, und ich würde die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt konsultieren.
Nein ! Somit hat sich die Sache erledigt eigentlich , du hast dein Frist gehalten und insakossogebühren fallen weg.
Inkasso setzt sich erst zum Einsatz wenn der Empfänger ihn einschaltet. Das heißt wenn du Mahnung von Inkasso kriegst kannst davon ausgehen der das Geld eigentlich bekommen sollte ihn eingeschaltet hat. So wie ich verstanden habe hast du den Verkäufer bereits kontaktiert und er habe sein Geld rechtzeitig erhalten. Seine Aufgabe wär jetzt denn Inkasso Bescheid zu geben und das alles zurückzunehmen und ich würde mehrmals bei Inkasso auch versuchen durchzukommen und Bescheid geben dass du es schon erledigt hast und die Mahnung Irrelevant ist.
Ich würde erst reagieren falls ein echter Brief vom Inkassobüro kommen sollte. Mit der Durchsetzungsfähigkeit von vorgerichtlichen Inkassokosten sieht es ohnehin sehr schlecht aus. Selbst im Verzugsfall. Aus diesem Grund halte ich es für extrem unwahrscheinlich das das Inkasso das Risiko eingehen wird. Klagen kann übrigens NUR der Forderungsinhaber. Erst mal cool bleiben und den Ball flach halten.