nachbarn klingeln jeden tag manchmal soagar mehrmals und das ohne grund?

2 Antworten

https://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html

Dritter Teil - Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111 - 131)   

Zweiter Abschnitt - Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116 - 123)   

Auszug :

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Passende Fallbeispiele sind im Link und einige sogar wegen zu lauten Tiergeräuschen.

Bürgerliches Gesetzbuch

Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)    

Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) 

Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)     

Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)  

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/ruhezeiten-mietwohnung/

Zitat aus der Quelle :

1. Immissionsschutzrecht

Das Bundesimmissionsschutzgesetz enthält viele Vorschriften, die dem Lärmschutz dienen. Soweit es jedoch um sog. verhaltensbezogenen Lärm geht, wie er in der Regel von Nachbarn ausgeht, sind die Länder für die Gesetzgebung zuständig (vgl. Art. 74 Abs.1 Nr. 24 GG). Deshalb gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, durch die allgemeine Ruhezeiten für die gesamte Bundesrepublik einheitlich festgesetzt sind. Ganz überwiegend sehen die Landesimmissionsschutzgesetze jedoch als Nachtruhe die Zeitspanne von 22 Uhr bis 6 Uhr vor (vgl. z.B. § 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin).

Eine allgemeine Mittagsruhe ist gesetzlich nicht geregelt. Dennoch geben Vorschriften, die spezielle Lärmquellen zum Gegenstand haben, Anhaltspunkte dafür, welche Zeiten insoweit als besonders schutzbedürftig angesehen werden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) z.B. verbietet in § 7 Abs.1 Nr.2 in Wohngebieten insbesondere in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr das Betreiben bestimmter Geräte und Maschinen, deren Betrieb mit besonderem Lärm verbunden ist, wie z.B. der Laubbläser.

Auch über eine allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe gibt es keine gesetzliche Regelung. Auch diesbezüglich gilt jedoch, dass sich ein gesteigertes Ruhebedürfnis für diese Tage aus speziellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ableiten lässt. Die bereits zitierte 32. BImSchV bringt dies erkennbar dadurch zum Ausdruck, dass sie den Betrieb bestimmter Lärm verursachender Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig verbietet.

2. Hausordnung

In der Regel genügt für den Mieter ein Blick in die Hausordnung, um zu erfahren, zu welchen Zeiten er ein gesteigertes Recht auf Ruhe hat. In der überwiegenden Zahl der Hausordnungen sind nämlich Ruhezeiten geregelt.

 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bel@stigung, kannst du sie auf jeden Fall auf nehmen. Mach ein video. Stelle die Klingel aus

ggggggg376 
Fragesteller
 31.07.2021, 06:35

überlege jetzt sofort runter zu gehen und bei ihnen zu klingeln und mit ihnen darüber zu reden das ich sie anzeigen werde wenn sie nicht aufhören mich zu belästigen hahahaha das mögen die bestimmt nicht

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