Nachbarn bestrahlen Garten ungefragt dauerhaft mit ihrem lichtkegel?

2 Antworten

Blendendes Licht, egal ob von der Gartenbeleuchtung, Außenleuchten, Straßenlaternen oder einer Leuchtreklame, ist eine Immission im Sinne von § 906 Bürgerliches Gesetzbuch.

Das bedeutet, dass das Licht grundsätzlich nur geduldet werden muss, wenn es ortsüblich ist und das Leben anderer nicht wesentlich beeinträchtigt.

furfur5uhr 
Fragesteller
 14.12.2022, 17:39

naja es blendet nur wenn man sich so hinstellt dass man direkt auf ihr Fenster schaut

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schelm1  14.12.2022, 17:59
@furfur5uhr

Außer dem von mir bereits angeführten Punkt besteht da keinerlei Rechtsgrundlage.

Sie müssen folglich mit dem Licht des Nachbarn leben.

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Mehr als bitten das Licht auszuschalten ist nicht drin. Alternativ gehst du zu nem Park um dir dort das ganze anzuschauen

furfur5uhr 
Fragesteller
 14.12.2022, 17:39

ich bin bei minus 10 aber verhältnismässig gerne zuhause

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