Nach Kuendigung Freistellung einklagen?

9 Antworten

 gibt es eine Moeglichkeit die Freistellung nach Kuendigung einzuklagen

Nein, gibt es nicht. Wenn Dein AG nicht freistellen will, kannst Du das nicht einklagen.

 oder durch einen anderen Weg zu erlangen?

Wenn Dein AG Dir entgegenkommt, könnt Ihr einen Aufhebungsvertrag schließen. Das geht aber nur wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Es gibt kein Recht darauf.

Einklagen geht nicht, versuch mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, dann kannst Du sofort beim alten Arbeitgeber aufhören und woanders neu anfangen.

Nein, das ist eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers und nicht einklagbar.

Du kannst aber durch Verhandlung darauf hinwirken, dass es in einen Aufhebungsvertrag aufgenommen wird.

Entscheidend ist dein Arbeitsvertrag - den musst du auch bei einer Kündigung erfüllen. Da wirst du auch kein Glück haben mit einer Klage, kannst nur auf Kulanz des Arbeitgebers hoffen.

Aber vielleicht wäre ein gegenseitiger Aufhebungsvertrag eine Alternative.

Du kannst nur versuchen das man einen Aufhebungsvertrag macht, will das Dein alter Arbeitgeber nicht, dann kannst Du nichts machen bzw. eine Klage auf Freistellung hätte keinen Erfolg.