Was bedeutet Kündigung mit Freistellung?

3 Antworten

Kündigung mit Freistellung bedeutet, dass Du für die gesamte oder einen Teil der Kündigungsfrist Deine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen musst, aber trotzdem Dein Entgelt in dieser Zeit so erhältst, als würdest Du arbeiten.

Eine solche Freistellung darf der Arbeitgeber aber nur erklären - da der Arbeitnehmer ein "Recht auf Arbeit" hat -, wenn sie für den Fall der Kündigung so vereinbart wurde oder der Arbeitgeber ein berechtigendes Interesse an ihr vorbringen kann.

Eine Freistellung kann als "widerruflich" oder "unwiderruflich" erklärt werden oder auch ohne eine solche Erklärung erfolgen (dann ist sie widerruflich).

Bei einer widerruflichen Freistellung hat der Arbeitgeber das Recht, denn Arbeitnehmer trotz der Freistellung zur Arbeit aufzufordern. Bei einer unwiderruflichen Freistellung ist das ausgeschlossen.

Der Arbeitgeber darf in beiden Fällen Überstundenansprüche des Arbeitnehmers als Freizeitansprüche auf die Zeit der Freistellung anrechnen (wenn nicht vertraglich vereinbart ist, das Überstunden auszuzahlen sind).

Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers dürfen nur dann mit der Zeit der Freistellung verrechnet werden, wenn die Freistellung als unwiderruflich erklärt worden ist oder wenn der Arbeitgeber bei einer widerruflichen Freistellung den Urlaub für eine bestimmte zeit während der Freistellung festlegt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Totenprinz  27.03.2024, 23:34

Darf ich bei einer Kündigung lügen und sagen dass ich zur Konkurrenz gehe obwohl das gar nicht stimmt?

Wenn ich das nicht darf, ich darf aber Andeutungen machen ohne es auszusprechen? Zum Beispiel wenn ich sage der neue Arbeitgeber macht etwas ähnliches wie der aktuelle?

0
Familiengerd  28.03.2024, 08:17
@Totenprinz

Du musst bei einer ordentlichen Kündigung überhaupt nichts zu den Gründen sagen (anders bei einer außerordentlichen/fristlosen Kündigung, wenn der Empfänger das verlangt).

Ansonsten kannst Du dazu sagen, was Du willst.

0
Totenprinz  28.03.2024, 08:41
@Familiengerd

Der Vorteil wäre dass ich bei vollen Gehalt freigestellt werden würde wenn der Verdacht besteht dass ich zur Konkurrenz gehe aber ich möchte es nicht aussprechen und aktiv lügen, sondern einfach nur ein bisschen eine falsche Fährte legen. Das wäre nicht strafbar?

0

Das ist eine Kündigung mit "normaler" Kündigungsfrist, allerdings musst du während der Freistellung nicht mehr arbeiten. Die Firma zahlt dir weiterhin dein Gehalt bis die Kündigung in Kraft tritt.
Ist je nach Branche und Job ganz normal.


Familiengerd  27.09.2019, 13:57
Ist je nach Branche und Job ganz normal.

Eine Freistellung ist nicht "ganz normal".

Sie ist - da der Arbeitnehmer ein vertragliches "Recht auf Arbeit" hat - dem Arbeitgeber nur erlaubt, wenn sie vertraglich für den Fall der Kündigung ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn er ein berechtigendes Interesse an der Freistellung vorweisen kann.

0
TheHeckler  27.09.2019, 14:01
@Familiengerd

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das es je nach Job und Branche tatsächlich ganz normal ist. Ich komme aus der IT und dort wird im Admin Bereich eigentlich immer eine Freistellung ausgesprochen, besonders wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen worden ist.
Ich als AG würde auch ein sehr schlechtes Gefühl haben wenn ich einen verärgerten Domänen Admin im Haus hätte der meinen ganzen Laden in die Pleite jagen kann.
Gibt übrigens echte tolle Geschichten zu solchen Fällen, echte Krimis.

0

Du brauchst absofort nicht mehr im Betrieb zuerscheinen......

( das kommt einer fristlosen Kündigung sehr nahe)

Und wie ist das mit dem Lohn innerhalb der Freistellung geregelt?


Familiengerd  27.09.2019, 13:53
das kommt einer fristlosen Kündigung sehr nahe

Selbstverständlich nicht!

Bei einer fristlosen Kündigung gibt es ab Aussprache der Kündigung kein Entgelt mehr, das bei einer Freistellung in Zusammenhang mit einer Kündigung aber weiterhin zu zahlen ist bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Und wie ist das mit dem Lohn innerhalb der Freistellung geregelt?

Bei einer Freistellung in Zusammenhang mit einer Kündigung hat der Arbeitgeber das Entgelt weiter zu zahlen.

Siehe insgesamt meine eigene Antwort.

0
Griesuh  29.09.2019, 09:02
@Familiengerd

( das kommt einer fristlosen Kündigung sehr nahe) warum:? Erbrauch ab dem tag der Freistellung nicht mehr zur Arbeit kommen.

Und wo schrieb ich... es ist eine fristlose Kündigung? Nirgends... es kommt sehr anhe war der Text. Also was soll wieder deine Aufregung?

0
Familiengerd  29.09.2019, 15:06
@Griesuh

Das hat mit "übergenau" nichts zu tun.

In diesem Zusammenhang einen Vergleich mit "fristloser Kündigung" zu ziehen, ist ganz einfach völliger Unsinn!

Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit dem Moment der Aussprache beendet und es besteht ab sofort kein Entgeltanspruch mehr; da bestehen nicht ansatzweise Vergleichbarkeiten mit einer Freistellung.

0
Familiengerd  29.09.2019, 15:33
@Griesuh

Nachtrag:

Bei einem Urlaubsvergleich hätte ich ja überhaupt nichts gesagt.

1
Totenprinz  27.03.2024, 23:35
@Familiengerd

Darf ich bei einer Kündigung lügen und sagen dass ich zur Konkurrenz gehe obwohl das gar nicht stimmt?

Wenn ich das nicht darf, ich darf aber Andeutungen machen ohne es auszusprechen? Zum Beispiel wenn ich sage der neue Arbeitgeber macht etwas ähnliches wie der aktuelle?

0
Familiengerd  28.03.2024, 08:18
@Totenprinz

Du musst bei einer ordentlichen Kündigung überhaupt nichts zu den Gründen sagen (anders bei einer außerordentlichen/fristlosen Kündigung, wenn der Empfänger das verlangt).

Ansonsten kannst Du dazu sagen, was Du willst.

0