Nach Ende der Befristung keine Verlängerung, mitteilen?

4 Antworten

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Wenn der Mietvertrag wirksam befristet wurde (einer der 3 zulaessigen Befristungsgruende muss im Vertrag angegeben und tatsaechlich auch vorhanden sein, hier vermutlich Eigenbedarf), kann der Mieter fruehestens Monate vor Ablauf der Befristung Auskunft darueber verlangen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Der Vermieter muss ihm innerhalb von 4 Wochen wahrheitsgemaess antworten.

Hat sich der Eintritt des Befristungsgrunds verschoben, kann der Mieter die Verlaengerung des Mietverhaeltnisses bis zum tatsaechlichen Eintritt des Befristungsgrundes verlangen. Ist der Befristungsgrund entfallen, kann der Mieter die Verlaengerung auf unbestimmte Zeit verlangen (Wegfall der Befristung).

War die Befristung aber von Anfang an unwirksam (z.B. weil keiner der 3 zulaessigen Befristungsgruende im Vertrag genannt wurde oder der genannte Grund gar nicht vorhanden war), besteht sowieso schon ein unbefristetes Mietverhaeltnis.

Geregelt ist das alles im § 575 BGB.


DerCaveman  21.01.2021, 11:37

... kann der Mieter fruehestens 4 Monate vor Ablauf der Befristung Auskunft darueber verlangen ...

Die "4" hatte ich vergessen, sorry!

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Er muß gar nicht informieren. Die Mieter müssen zum Vertragsende ausgezogen sein und das war es. Alles andere ist Verhandlungssache.

Nachtrag: Natürlich unter der Annahme, daß die Befristung wirksam war und ist.

 Vermietung wird automatisch enden ohne Kündigung am:....

Ist ein Grund für die Befristung im Vertrag angegeben?

Garnicht. Der Vertrag endet und damit ist Schluss, wenn die Mieter nicht von sich aus aktiv werden.