Maklerprovision?

4 Antworten

Die bereits seit 23.12.2020 geltende Gesetzgebung sagt klar, dass der Makler einen Vertrag in Textform braucht, wenn er eine Provision haben will. Also nein, nach Deiner Schilderung fällt keine Provision an!

Details findest Du hier: https://www.gg-immobilien.de/maklerprovision/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig
Ich bin mit diesem Vorschlag auf den Makler, der das Haus im Auftrag der Vermieterin zur Miete angeboten hatte, zugegangen und dieser hat zwischen mir und der Eigentümerin vermittelt.

Das riecht stark nach erfolgreicher Maklertätigkeit!

Klären Sie da im Vorfeld mit dem Makler; sonst könnte das später mal teuer werden, wenn der Preis für den Erwerb erst feststeht.

Ich sehe da keinen Maklervertrag hinsichtlich des späteren Kaufes. Es sei denn, du unterschreibst jetzt noch einen. Er wurde für die Vermietung beauftragt und dafür wird er von der Vermieterin auch bezahlt.

Auch wenn er in ein paar Jahren für den Verkauf von der Vermieterin beauftragt wird, bist du mit einer Courtage aussen vor. Dir ist das Objekt nicht nur bekannt, du hast sogar das Vorkaufsrecht. Dafür kann keine Curtage verlangt werden.

Wenn das Haus zur Miete angeboten wird, sehe ich nur einen Provisionsanspruch bezüglich dieses Vertrages.

IANAL.