Haus verkaufen mit nicht genehmigter ELW?
Guten Tag, ich interessiere mich für ein Haus, welches mir vom Makler als Mehrfamilienhaus angeboten wurde. Nun bin ich in den Papieren vom Makler darüber gestolpert, dass die ELW im Keller nicht zur Wohnfläche hinzuzählt und die ELW im Dachgeschoss auch nicht zur Vermietung genehmigt ist. Im Kellergeschoss wohnt bereits ein Mieter seit 14 Jahren, der einen regulären Mietvertrag hat. Es gibt eine weitere Einliegerwohnung, welche ebenfalls an eine Familie mit Kind vermietet ist, die aber auch ,,nicht genehmigt“ ist, aber einen Mietvertrag hat. Wie verhält sich das mit der Bank? Würden die da überhaupt finanzieren, wenn quasi 2 Familien dort in nicht genehmigten Wohnungen leben? Abgesehen davon, dass ich mich nicht strafbar machen möchte! Laut Makler wäre das alles nur Ansichts-/Auslegungssache. Kennt sich jemand aus?
Edit: das Haus soll 1,2 Mio Euro kosten, also kein Schnäpple
Edit2: die Genehmigungen können wohl auch nicht nachträglich eingeholt werden, weil es bauliche Dinge gibt die wohl dagegen sprechen.
3 Antworten
Da würde ich die Finger von lassen. In die Probleme mit der Bauaufsicht reiht sich der Weiterverkauf. Der ist quasi ausgeschlossen wenn die Behörde verfügt hat. Wer Bindet sich sowas ans Bein? Wennn dann nur für einen Bruchteil deines Erwerbs.
Rückbau oder Abriss kann jetzt wohl wegen Verjährung nicht mehr verfügt werden jedoch kann die Nutzung der ungenehmigten Wohnungen untersagt werden.
Das wissen auch die Banken.
das ist für die bank ok
die haben mietverträge, die zahlen miete, das ist das einzige, was die bank juckt
die haben keine abgeschlossenheitserklärungen dann
kann man nachträglich machen, kostet auch nicht viel, wenn das alles in ordnung ist
manchmal geben sie auch auflagen, brandschutz oder so, dann musst du bissel vorher investieren
aber das ist eigentlich nicht so wild, wenn das haus ansonsten astrein ist, macht das nix
wenn es so eher mäh ist, würde das sich natürlich anders auswirken
Was passiert dann wenn die Mieter nicht ausziehen wollen und die Nutzung untersagt wird? Hat man rechtliche Handhabe und kann die im Zweifelsfall ,,raus-klagen“?