Darf Makler Aufwendungsersatz fordern?

10 Antworten

Nein, das zahlst du nicht und der Makler darf das auch nicht fordern. Der Makler wird von dem bezahlt, der ihn beauftragt hat. Das muss nicht zwangsläufig der Vermieter sein - ist hier aber der Fall. Du warst das jedenfalls nicht.

Sofern kein Aufwendungsersatz vereinbart ist, zahlen Sie auch nichts.

Fraglich ist auch, ob diese Methode des Maklers keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, wonach der Vermieter als Auftraggeber des Makler verpflichtet wäre Maklerkosten zu tragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Diese Forderung halte ich für nicht gerechtfertigt!

Gut zu wissen:

Für die Maklerkosten gilt seit einiger Zeit das sog. Besteller-Prinzip.

Das heißt, wenn der Vermieter einen Makler mit der Vermietung oder der Suche nach solventen Mietern beauftragt, trägt der Vermieter auch die Malker-Gebühren.

Die Selbstauskunft:

Das Vermieter eine Selbstauskunft verlangen ist heute fast schon Standard.

Allerdings kann sich die jeder auch leicht selbst beschaffen.

Das der Makler dafür 50,- EUR verlangt halte ich für unzulässig!

Zumal man davon ausgehen kann, dass sich bestimmt mehrere Interessenten um die Wohnung beworben haben.

Die Begründung ist, dass er bereits einen Mietvertrag für mich vorbereitet hätte und durch meine Absage Aufwand entstanden ist, den ich zu entschädigen habe.

Was der Makler vorbereitet spielt doch überhaupt keine Rolle. Maßgeblich ist, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist - und das ist hier nicht der Fall.

Hätte sich der Makler für einen anderen Mieter entschieden, hättest du auch keinen Anspruch auf einen Mietvertrag gehabt.

Meine persönliche Meinung:

Wenn der Vermieter eine Selbstauskunft voraussetzt, zählt der erforderliche Aufwand zum Auftragsumfang der Vermietung. Das Gleiche gilt für die Ausfertigung eines Mietvertrags.

Die entstehenden Kosten hat der Auftraggeber (Vermieter) zu tragen.

Mein Tipp:

Frage den Makler doch einfach mal, auf welche gesetzliche Bestimmung sich der der Makler beruft, weil du die Forderung gerne durch den Deutschen Mieterverein prüfen lassen möchtest.

Es würde mich nicht wundern, wenn es sich anschließend nur noch um ein bedauerliches Versehen handelt.

Sollte sich im Kleingedruckten eine Klausel befinden, wonach du eine Dienstleistung des Maklers gebucht hast, würde ich auch diese anzweifeln und auf jeden Fall prüfen lassen.

Das Handeln des Maklers ist gesetzeswidrig, du brauchst das nicht zu bezahlen. Es gilt generell das Bestellerprinzip. Er wurde vom Vermieter beauftragt, dessen Wohnung zu vermieten. Ein Honorar steht ihm von diesem erst bei Abschluss des Mietvertrages zu. Du als Mietinteressent bleibst in diesem Fall völlig kostenfrei.

Heute schickt er mir eine Rechnung über Aufwendungsersatz pauschal 50 EUR.

So etwas muss zwingend in einem Maklervertrag vereinbart werden.

Da Du allerdings überhaupt keinen Vertrag mit dem Makler vereinbart hast, sondern eher der Makler mit dem Vermieter, kann er Dir keine Kosten in Rechnung stellen.

Wenn ihm also nun ein Schaden entstanden ist, dann kann er diesen nur gegenüber seinem Vertragspartner, also Vermieter, geltend machen, sofern vertraglich vereinbart.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker