Jetzt Aufwandsentschädigung statt Maklerprovision?
Die Antwort auf die Anfrage zu einer Mietwohnung
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Nachfrage ist sehr groß, sodass nicht mit allen Bewerbern ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Deshalb bitten wir Sie vorab die Selbstauskunft im Anhang auszufüllen und an uns zurück zu schicken. Wir können Ihnen versichern, dass sämtliche Angaben streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Eine Vermittlungsprovision fällt nicht an, jedoch ein pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 500,00 zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig bei Unterzeichnung des Mietvertrages
6 Antworten
ja, meinst du, die lassen sich ihren lebensunterhalt durch politiker entziehen?
ist doch klar, dass die sich wehren und andere möglichkeiten finden
das gesetz wäre der tod für die meisten makler
ich würde mal fragen, ob die pauschale auch zum tragen kommt, wenn du nicht anmietest, das wäre noch ne gaudi
Das Gesetz ist der Tod für alle die Makler, die sich bisher vorwiegend auf Vermietung stützten.
Weitsichtige Makler haben sich längst auf das Geschäft mit Kauf und Verkauf verlegt oder bieten zusätzlich noch andere Dienste an. Eine, die ich kenne, macht z. B. jetzt Einrichtungsberatung und verkauft dann selbst ausgefallene Gegenstände.
"...fällig bei Unterzeichnung des Mietvertrags" ist auf jeden Fall die Falle, die sich der Makler selbst stellt.
Der Makler ist eindeutig vom Vermieter beauftragt, sonst hätte er die Wohnung nicht. Es dürfte schon der Tatbestand der Nötigung vorliegen, wenn einem der Makler das Gefühl vermittelt, dass man nur dann in die engere Wahl kommt, wenn man mit der "Aufwandsentschädigung" von 500 € einverstanden ist.
Man kann also erst mal ruhig damit einverstanden sein und wenn man tatsächlich zum MV-Abschluss kommt, ist die Frage, kassiert der Makler bevor er bzw. Vermieter seine Unterschrift unter den Vertrag setzt oder erst danach. Wenn er vorher kassiert, sollte man auch tatsächlich zahlen, aber dann sofort auf Rückzahlung klagen. Die Chancen, dass man auch ohne Gerichtsprozess das Geld wieder bekommt sind wirklich sehr groß, denn der Gesetzgeber wollte auf jeden Fall verhindern, dass Umgehungsversuche sofort unterbunden werden.
Würde der Makler von jedem Interessenten erst einmal 10 oder 20 € kassieren für die Zusendung der Dokumente, könnte er es anders deklarieren. Dann wäre das sozusagen ein Eintrittsgeld für das Bewerbungsverfahren und in diesem Fall würde eine Überprüfung durch ein Gericht wohl zu dem Schluss kommen, dass eine solche Gebühr berechtigt ist.
Nicht aber, wenn der Eintritt für alle 500 € oder so kosten würde. Das wäre schon Wucher und schon allein deswegen nicht statthaft.
Eine Vermittlungsprovision fällt nicht an, jedoch ein pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 500,00 zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig bei Unterzeichnung des Mietvertrages
Das ist eine unzulässige Umgehung der obersten Rechtsprechung des BGH. Das könnte dem Makler eine saftige Ordnungsstrafe kosten. Du musst das nicht löhnen.
Schau doch mal bei Google rein. Jedenfalls ist das so allgemein popularisiert worden. Es sind Geldbußen in Höhe von 25.000EURO angedroht.
Es ist völlig egal, ob der Makler das Provision, Courtage, Aufwandsentschädigung oder Butterbrot nennt, er darf aufgrund der Gesetzesänderung keine "Entschädigung" von Dir verlangen.
Die Nachfrage ist sehr groß, sodass nicht mit allen Bewerbern ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann.
Genau deswegen würde ich schon Abstand von der Wohnung nehmen. Sollst Du die Bude blind anmieten?
Vermutlich gibt es gar nicht so viele Anfragen für die Wohnung. Der Makler wird schlicht und einfach keinen Bock haben, die jedem Interessenten zu zeigen, da er keine Provision erhält.
Ich nehme mal an, das die o.g. 500€ ganz einfach einen Teil der Nachfragen aussieben werden. Der Rest bekommt sie dann gezeigt.
Aber bisher geht doch noch gar nicht hervor wer denn diese Entschädigung haben will. (Die ich persönlich auch nicht für gerechtfertigt halte und die vermutlich gerichtlich keinen Bestand haben wird)
Aber bisher geht doch noch gar nicht hervor wer denn diese Entschädigung haben will.
Was spielt das für eine Rolle? Selbst wenn es sich um den Vermieter selbst handeln würde, wäre diese Entschädigung unrechtmäßig (war sie auch schon vor der Gesetzesänderung)
Ja das ist klar das die auch leben müssen, aber der Vermieter welcher den Makler beauftragt zählt doch die Provision bei Zustandekommen eines Mietverhältnisses, warum muss ich jetzt auch noch zahlen?
weil der vermieter ihm nicht seine ursprüngliche provision zahlen wird
der vermieter wird ihm auch nur paar hundert geben oder vielleicht gar nichts
ich bin vermieter, bei uns geht eh nur verkauf mit makler, aber wenn ich vermietung bezahlen müsste, würde ich es IMMER selber machen
und gesellschaften machen es allermeist eh selber
da bleibt nicht viel für die makler
Kannst du mir bitte sagen wo ich das entsprechende Urteil finden kann, vielen Dank