Ist meine Aufwandsentschädigung 200€ die ich als Übungsleiter bekomme in der Insolvenz pfändbar?

3 Antworten

"Zivilprozessordnung, § 850a:

Unpfändbar sind:

...

.

3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

..."

Hallo, 

Es gibt in der Insolvenz keine Pfändungen. Du hast mit dem Insolvenzantrag eine Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil des Einkommens unterschrieben. Daher muss der Arbeitgeber diesen Anteil dem Treuhänder überweisen.

Dein Verein oder was auch immer hat keine Abtretungserklärung, also muss er erstmal auch nichts machen. Wenn Deine Übungsleiter Bezüge als Aufwandsentschädigungen tituliert sind, dann gilt die ZPO wie gepostet. Das Geld steht Dir zu.

Das Posting unten kannst Du ignorieren, weil falsch.

Viel Glück 

Ja ist sie

Mcsan2000 
Fragesteller
 09.12.2016, 00:39

Aber,das ist doch kein Einkommen was versteuert wird.Das sind doch Ausgaben für Tanken, Telefon usw.

Vetrogz  09.12.2016, 00:43
@Mcsan2000

Kannst du so nicht sehen dann wäre ja dein Gehalt auch nicht zu pfänden da ja Miete usw weggehen nur wenn das Geld Überlebens wichtig ist ist es nicht pfändbar