Selbstauskunft Mietinteressenten verbindlich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast noch keinen Vertrag abgeschlossen und musst auch keinen eingehen.

Nun habe ich die Zusage bekommen und soll zur Vertragsunterzeichnung kommen.

Also kannst Du Deine Interessebekundung - mehr ist es bis dato nicht - zurückziehen.

der neue Vermieter hat ewig gebraucht, bis er mir die Zusage erteilt hat

Nur - mal ganz realistisch - 3 Wochen !! ist nun keine lange Frist, um sich für bzw. gegen einen Mietinteressenten zu entscheiden. Bereits vor 3 Wochen wäre Dein frühester Kündigungstermin für die jetzige Wohnung der 28.2. gewesen.

DelMessy 
Fragesteller
 26.11.2021, 12:56

Doch, es ist eine sehr wohl lange Frist. Alle Dokumente lagen vor und die Mitarbeiterin hat einfach ewig gebraucht für die finale Rückmeldung. Bis sie sich heute wieder gemeldet hat, dass sie noch weitere Unterlagen benötigt. Nun besteht sie auf den kurzfristigen Einzug, der mir aber gar nicht mehr passt. Gesetzliche KF ist hier irrelevant, ich stelle einen Nachmieter.

wilees  26.11.2021, 13:46
@DelMessy
Gesetzliche KF ist hier irrelevant, ich stelle einen Nachmieter.

Schmunzel - auf den sich Dein Vermieter keinesfalls einlassen muss - nur der Vermieter bestimmt mit wem er einen Folgevertrag eingeht, das selbst dann, wenn Du 20+ Nachmieter stellen würdest..

DelMessy 
Fragesteller
 26.11.2021, 13:48
@wilees

Ja, ist jut, das Thema war nicht hier das Kernproblem. Was Du wußtest, hast Du gesagt, und gut ist. Danke.

Offensichtlich ist hier ein schriftlicher Vertrag angedacht und kein mündlicher. Folglich kannst Du den Vertragsabschluss ablehnen.

Darf ich jetzt ohne weitere Konsequenzen den Vertrag ablehnen?

Ja.