Jobcenter Verweigerung Kaution?
Die Bekannte meiner Tochter ist ohne Eigenverschulden Anfang Juni 2019 in Berlin Obdachlos geworden . Da unser Sohn zu diesem Zeitpunkt gerade ausgezogen , auf Grund dessen habe ich der Bekannten angeboten ( Einliegerwohnung ) einzuziehen .Mitte Juni 2019 sind wir dann in das Jobcenter Genthin und haben die Einwilligung zum Einzug geholt . Der Untermietvertrag war zwar unterschrieben , wurde aber erst zum 1. Juli 2019 rechtskräftig . Bei der Antragstellung wurde sie darauf hingewiesen , das der Mietvertrag nicht vor Genehmigung unterschrieben hätte sein dürfen . Im gleichen Atemzug wurde ihr jedoch ein folge Termin zur Leistungsabteilung gegeben , mit der Auflage , dann die neue Meldebescheinigung vorzulegen und einen Antrag auf Bewilligung eines Darlehen zur Bezahlung der Kaution mit zu bringen . Kaution wurde dann jedoch verweigert , eben mit der Begründung Mietvertrag wurde vor Genehmigung unterschrieben . Meine Frage nun , hätte das Amt nicht bei Antragstellung Mitte Juni 2019 , den Antrag ablehnen müssen , bzw. prüfen müssen ( da er ja erst zum 1 Juli Rechtskräftig wurde ) , und gegebenenfalls ablehnen müssen . Warm Miete war unterhalb des Mietspiegel . Ist nicht mit der Auflage beim ersten Termin die Meldebescheinigung vorzulegen der Mietvertrag automatisch genehmigt ? Wie hätte sie sich sonst Anmelden können ohne Mietvertrag ?
2 Antworten
Sie hätte erst um Erlaubnis fragen müssen, ob das alles so genehmigt werden kann und dann unterschreiben.
Somit hat sie falsch gehandelt. Man darf als H4 Empfänger ohne das Ok des Amtes, keine Mietverträge unterschreiben.
Es gibt Gesellschaften, die geben KautionsDarlehen. Wenn du auf die Kaution bestehst, muss sich die Bekannte eben dort hin wenden
klingt nach Passierschein A38. Oft sind das automatische Ablehnungsbescheide. Leg mal einen Widerspruch ein und drösel das ganze in der Erklärung auf, dann schaut da meistens nochmal ein echter Mensch drüber.