Wann muss die Kaution zurück überwiesen werden?

6 Antworten

Wann bekomme ich die Kaution spätestens?

6 Monate nach Rückgabe. Denn dann sind Forderungen wg. Verschlechterung der Mietsache ausgeschlossen und ohne Sicherungsbedürfnis der wesentliche Teil der Kaution bis auf erwartbare Nachzahlungen zurückzuzahlen. Bei vertragsgemäßer, mithin mängelfreier und ggf. renovierter Übergabe frühestens 3 Wochen nach Rückgabe zugesichert.

Hab ich was zu befürchten?

Nicht dann, wenn du den Zustand der Mietsache, Zählerstände und Empfang aller Schlüssel belegen kannst. Etwa durch ein Übergabeprotokoll mit Unterschrift der Willemsens. Weitere eigene Fotos und ein Zeuge wäre durchaus hilfreich, diesen Zustand im Zweifel beweisen zu können.

G imager761

Nein eigentlich nicht, da sich nach der Wohnungsübergabe die Beweislast umdreht.

Das heißt, wenn der Vermieter bei der Wohnungsübergabe nichts beanstandet, bzw. in dem Fall die Nachmieter, hast du nichts zu befürchten. Wenn etwas beanstandet wird, wird er die Kaution einbehalten und dann hast du genug Zeit dich damit auseinanderzusetzen. Von daher würde ich erstmal abwarten, was da kommt und mir keine Sorgen machen.

Frage Nr. 1 Wann bekomme ich die Kaution spätestens?

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.

Jetzt hat mir der Vermieter per Email mitgeteilt.. "Sie können die Wohnungsübergabe mit Frau Willemsen bzw. Ihrem Sohn, oder beiden ruhig alleine machen, das ist kein Problem. Die Mietverträge sind mittlerweile von beiden Seiten unterschrieben und da gibt es von unserer Seite keine Probleme." Hab ich was zu befürchten?

Der Nachmieter ist nicht Vertragspartner. Deine Übergabe sollte and en Vermieter erfolgen.

Renick  29.09.2019, 09:30
Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

In welchem Gesetz steht das?

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albatros  29.09.2019, 12:50
@Renick

Ergibt sich aus der 6monatigen Verjährungsfrist für seine evtl. Ansprüche.

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Renick  29.09.2019, 12:51
@Unterfranke61

Hallo Unterfranke, danke für deine Antwort. Ich kenne die Antwort, wollte mit dieser Frage nur @johnnymcmuff mit der Nase darauf stoßen, dass es kein Gesetz für ein Zurückbehaltungsrecht gibt.

Die Verjährung in §548 deutet nur darauf hin, dass es in der Regel keinen Grund gibt, die Kaution länger zurück zu halten, aber das begründet keineswegs ein Zurückbehaltungsrecht, die 6 Monate für die Rückzahlung immer ausnutzen zu dürfen. (so hat es johnnymcmuff in seiner Antwort formuliert)

Aber auch §548 ist nicht das Maß der Dinge, denn es gibt dann ja auch noch den §215 BGB.

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Renick  29.09.2019, 12:53
@albatros

Nein albatros, daraus ergibt sich kein Zurückbehaltungsrecht, diese 6 Monate immer voll ausnutzen zu dürfen. Das Satz in der Antwort von johnnymcmuff ist in so fern zuminest mißverständlich formuliert.

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johnnymcmuff  29.09.2019, 13:43
@Renick

Hallo Unterfranke, danke für deine Antwort. Ich kenne die Antwort, wollte mit dieser Frage nur @johnnymcmuff mit der Nase darauf stoßen, dass es kein Gesetz für ein Zurückbehaltungsrecht gibt.

Warum?

Ich weiß das auch, dass es kein Gesetz gibt. Völlig unnötig dieser Kommentar zumal ich sehr oft den Hinweis gebe.

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Renick  29.09.2019, 14:40
@johnnymcmuff
Völlig unnötig dieser Kommentar zumal ich sehr oft den Hinweis gebe.

Der Hinweis ist aber juristisch gesehen falsch. Es existiert kein Recht, die Kaution immer für 6 Monate zurück halten zu dürfen und erst dann zurück zahlen zu müssen. Es hängt vom jeweiligen Fall ab. Es kann je nach Einzelfall auch vorkommen, dass der Vermieter die Kaution nach 2 oder 4 Wochen zurück zahlen muss.

Die 6-monatige Verjährung allein für sich genommen begründet kein Zurückbehaltungsrecht! Es ist sachlich nicht korrekt, das so zu schreiben.

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Die Wohnungsübergabe würde ich nur mit einem Übergabeprotokoll machen um evtl. spätere gemeldete Schäden auszuschließen und nicht das es heißt, die Schäden sind nicht von uns sondern vom Vormieter.

Jetzt hat mir der Vermieter per Email mitgeteilt..

diese Mail unbedingt zwecks Beweissicherung speichern oder kopieren für evtl. spätere Differenzen.

Der VM hat das Recht die Mietsicherheit bis 6 Monate nach Auszug einzubehalten, falls seinerseits noch Ansprüche aus der BKA besteht.

Spätestens nach der letzten Nebenkostenabrechnung.

Die Nachmieter (?) sind somit seine beauftragten. Finde ich mutig vom Vermieter, aber ok.