Kautionsrückzahlung wer bekommt es zurück?
Eine Frage und zwar folgendes, Eine Frau zieht nach der Trennung mit ihrem Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung aus. Beide stehen im Mietvertrag drauf. Der Mietvertrag wurde gekündigt. Der Ehemann überwies von seinem Konto aus die Kaution an den Vermieter. Wird die Kaution geteilt und bekommen beide die Kaution oder wer bekommt hier die Kaution zurück?
-Beide haben sich die Kautionskosten geteilt, und der Ehemann hat es dann dem Vermieter überwiesen. Der Vermieter sieht halt nur dass das Geld vom Ehemann überwiesen wurden ist-
5 Antworten
Bei üblicher Vertragskonstellation: Der Vermieter überweist an einen Ex-Mieter seiner Wahl und hat damit seine Schuld getilgt.
Was die zwei intern machen ist deren Sache und ohnehin egal, da die Rückzahlung der Kaution bei dem, der sie erhält, den Zugewinn erhöht, der in 99+x % der Ehen bei der Scheidung geteilt wird.
Ja, "Bei üblicher Vertragskonstellation" - da steht das nämlich drin.
Wer damals überwiesen hat ist vielleicht ein Indiz in einem Prozess, ansonsten irrelevant. Bei längerer Mietdauer sind die damaligen Unterlagen auch schon geschreddert.
Zurück geht es an den, der überwiesen hat.
Dann sollte man dem/ der anderen seinen Anteil geben.
Der VM hat damit nichts zu tun.
Wer hat sie ausgelegt? Der sollte sie auch wieder bekommen.
Beide haben sich die Kautionskosten geteilt, und der Ehemann hat es dann dem Vermieter überwiesen. Der Vermieter sieht halt nur dass das Geld vom Ehemann überwiesen wurden ist
rechtlich gesehen hat der Vermieter nichts mit eurer persönlichen Situation zu tun.
Ich hatte schon mehrere Möglichkeiten. Entweder auf das Konto mit dem die Kaution gezahlt worden ist, auf das Konto womit die letzte Monatsmiete beglichen wurde, oder, was bisher meistens vorkam, erhielt ich eine E-Mail in der nach den Bankdaten für die Auszahlung gefragt worden ist. Allerdings verhält sich jeder Vermieter in der Regel anders und das beste was du machen kannst ist, einfach anzurufen und nachzufragen. Viel Erfolg!
Wenn beide im Mietvertrag stehen, waren auch beide die Kautionsschuldner. Genau so haben auch beide den Anspruch auf Erstattung. Das müssen sie im "Innenverhältnis" ausmachen, wer was bekommt.
Ok verstehe also der Vermieter kann freiwillig entscheiden wem er die Kaution zurückzahlt obwohl z.b hier der Ehemann als Überweiser steht?