Meine ex hat mich rausgeschmissen aus der gemeinsamen Wohnung wir stehen beide im Mietvertrag und der neue Freund ist jetzt in der Wohnung für die ich Miete b?


26.01.2024, 06:54

Kann ich dem neuen der Wohnung verweisen sie können machen was sie wollen aber nicht in der Wohnung für die ich Miete zahlen. Dazu kommt noch das sie der Kündigung nicht zustimmt soll ich jetzt bezahlen für die Wohnung in der sie mit ihrem neuen lebt


26.01.2024, 07:24

Und bitte nicht antworten mit gehe zum Vermieter

Habe ich versucht der kann mir nicht helfen, und ich weiß sie darf Gäste empfangen, ist das kein Ausnahme fall da es in jedem Fall zu Ärger kommt wenn er die Wohnung betriet

7 Antworten

Ihr seid beide Mieter, dürft daher also beide bestimmen, wer sich als Gast dort aufhält. Wenn sie ihn also als Gast begrüßt, kannst du nichts dagegen machen. Allerdings darf sie dich nicht rausschmeissen. Du darfst jederzeit in die Wohnung. Mach dir doch den Spass und zieh da wieder ein. Ich glaube kaum, das ihr Typ dann lange bleibt.
Ansonsten Mietzahlungen einstellen, dann gibt es zeitnah ne Kündigung oder due beiden müssen sich selber um die Miete kümmern. Allerdings bist du dann immer noch weiter rechtlich mit für ausstehende Zahlungen verantwortlich. Im Zweifelsfall musst du dich aus dem Mietvertrag rausklagen.

Klage am Amtgericht auf Zustimung zur Kündigung gegen deine Frau. Wie hat sie denn das gemacht " dich aus der Wohnung zu schmeißen"? Hat sie das SChloss der Wohnungstür getauscht? Dann besorge Schlüsseldienst und lass ein neues Schloss einbauen - Schdensersatzrechnung der Frau zustellen ! Fristsetzung nicht vergessen.

Meine ex hat mich rausgeschmissen

Die wird schon einen Grund gehabt haben, aber wie konnte sie Dich raus schmeißen?

Und wo wohnst Du jetzt?

Willst Du wieder zurück in die Wohnung?

ja dann würde ich mir keine grossen gedanken machen, wenn sie ihren teil nicht bezahlt, kann es dir eigentlich egal sein. kannst dem Vermieter die situation erklären und sagen das du ja bezahlt hast was er auch sehen sollte bei den zahlungseingängen.

Am besten ist es halt wenn du mit dem vermieter auch ausmachen könntest das du mit der normalen kündigungsfrist aus dem vertrag raus bist wenn du das nicht schon gemacht hast. hatte ich damals auch gemacht als ich mich getrennt hatte. habe noch 3 monate die hälfte bezahlt gehabt und war dann schön raus.

Andere möglichkeit ist das du deiner Ex sagst durch die umstände willst du sofort aus dem vertrag raus und sie soll ihren neuen da reindrücken weil es ist ja schon ziemlich unfair dich rauszuwefen und dann zahlen zu müssen für eine wohnung in der du nicht wohnen kannst. das wäre die vorgehensweise damit sie noch die chance hat es „friedlich“ zu klären. wenn sie das ablehnt dreh den geldhahn zu mal schauen wie sie dann reagiert.

Hoffe du hast eine bleibe schon organisieren können für dich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
bwhoch2  26.01.2024, 09:29

Wenn der Vermieter schon gesagt hat, dass er nicht helfen kann, dann wird er auch nicht helfen. Wozu auch? Er hat die Wohnung vermietet, die Miete kommt regelmäßig und was die beiden untereinander haben, geht ihn schlicht nichts an.

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LaEraJane  26.01.2024, 09:49
@bwhoch2

es kommt halt auch darauf an wo er nicht helfen kann, niemand hier weiss wie und was genau besprochen worden ist. Ich habe nur versucht mögliche Lösungswege aufzuzeigen. deine möglichkeiten hab ich nirgens gelesen.

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bwhoch2  26.01.2024, 10:02
@LaEraJane
Am besten ist es halt wenn du mit dem vermieter auch ausmachen könntest das du mit der normalen kündigungsfrist aus dem vertrag raus bist 

Genau das ginge nur, wenn auch die Ex eine entsprechende Änderung des Mietvertrags mitmachen würde. Nur zwischen Vermieter und dem FS kann so etwas nicht vereinbart werden. Warum sollte die Ex mitmachen? Womöglich müsste sie dann deutlich mehr Miete bezahlen und womöglich will der Vermieter den Neuen nicht im Mietvertrag haben.

Andere möglichkeit ist das du deiner Ex sagst durch die umstände willst du sofort aus dem vertrag raus und sie soll ihren neuen da reindrücken

Das geht genauso wenig, wenn die Ex nicht will. Und eben weil sie so unfair ist, ist da nicht viel zu erwarten.

Von mir kannst Du noch nichts sehen, weil noch ein paar Fragen offen sind. Es macht wenig Sinn, hier etwas zu antworten, bzw. zu empfehlen, wenn über die Hintergründe viel zu wenig bekannt ist.

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Das darf sie nicht. Du kannst mit Hilfe der Polizei Zutritt zu deiner Wohnung verlangen.