Wie soll ich dem Vermieter antworten?

3 Antworten

Brauchst du nicht viel zurück schreiben. Einfach bestätigen das der Ablauf so für dich passt.

Zum Beispie so ungefähr:

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Sehr geehrter Herr yx,

vielen Dank für die Information. Den Mietvertrag werden wir umgehenden unterschreiben und zurück schicken.

Wir freuen uns ebenfalls auf die neue Wohnung.

Mit freundlichem Gruß

yx

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Falls Ihr die Adresse nicht habt oder noch Fragen habt könnt Ihr die natürlich auch stellen. Als Beispiel:

Sehr geehrter Herr yx,

vielen Dank für die Information. Den Mietvertrag werden wir umgehenden unterschreiben und zurück schicken. Bitte geben Sie uns hier zur Sicherheit nochmal die Adresse an welche wir den Mietvertrag senden sollen.

Wir freuen uns ebenfalls auf die neue Wohnung. Für eine Übergabe wäre von unserer Seite im besonderen das Wochenende oder unter der Woche ab 17 Uhr geeignet.....

Mit freundlichem Gruß

yx

Himmel90 
Fragesteller
 13.02.2022, 12:30

Vielen vielen Dank für Ihre Antwort

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Du musst erst mal nix tun. Wenn der MV angekommen ist, unterschreiben und 1x zurücksenden (wenn vom Vermieter unterschrieben). Dazu ein kurzes formloses Anschreiben. Wenn noch nicht unterschrieben, unbedingt eine Kopie machen, dass ihr beweisen könnt, was bei Unterzeichnung Inhalt war.

Der V. wird dann nach Erhalt einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbaren.

Allerdings wundert mich, dass ihr euch noch nicht kennt. War das Prozedere ohne vorherige Besichtigung der Wohnung vonstatten gegangen nur über eine Annonce oder Makler oder wie?

Himmel90 
Fragesteller
 13.02.2022, 12:40

Die derzeitige Mieterin hat uns die Wohnung gezeigt und sie ist bis Mai in der Wohnung. Sie hat unsere Unterlagen an Vermieter geschickt und der Vermieter hat uns dann E-Mail geschrieben und gesagt dass wir die Wohnung bekommen dürfen.

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albatros  13.02.2022, 12:45
@Himmel90

Da kann ja noch viel schief gehen, alles sehr unbestimt. Aber naja, kann auch gut gehen. Sei aber nicht zu gutgläubig. Auf alle Fälle eine ordentliche Wohnungsübergabe mit Protokoll!

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Himmel90 
Fragesteller
 13.02.2022, 13:10
@albatros

Die Anzeige war auf immobilienscout. Die derzeitige Mieterin hat sie aufgegeben. Wir haben einen Besichtigungstermin gemacht und die Wohnung gesehen und unsere Unterlagen abgegeben. Nach einer Woche hat der Vermieter uns eine E-Mail zur Zusage geschickt. Dann hat er noch eine E-Mail geschickt und gesagt dass er bald den Mietvertrag sendet und auch gesagt, Bei der noch terminlich von uns Dreien(mein Mann, der Vermieter und die derzeitige Mieterin)festzusetzenden Wohnungsübergabe werden wir uns dann persönlich kennen lernen.

jetzt was sollen wir antworten?
und wenn er den Mietvertrag sendet, sollen wir den per E-Mail zurücksenden oder lieber per Post?
und über Wohnungsübergabe Protokoll hatten wir auch keine genaue Information. Sollen wir auch das vom Vermieter verlangen?

vielen Dank im Voraus

Beste Grüße

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albatros  13.02.2022, 13:38
@Himmel90

Eine bzw. 2 Ausfertigungen des Mietvertrages mit Originalunterschrift(-en) zurücksenden (s. m. Antwort) per Einwurfeinschreiben. Im Anschreiben um Termin zur Übergabe der Wohnung (Vermieter an Mieter, nicht Vormieter an Nachmieter) bitten

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NEUER Vermieter? Hattet ihr auch einen alten Vermieter und einen alten Mietvertrag?Wenn ja, dann gilt der alte Vertrag weiter und ihr braucht keinen neuen.

Wenn es allerdings eine total neue Wohnung für euch ist, dann antworte: Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir sehen der Übergabe des Mietvertrages gern entgegen und nehmen uns Zeit für die Wohnungsübergabe. Mit freundlichen Grüßen ....

Komischer Vermieter. Er lernt die Mieter erst bei Wohnungsübergabe kennen? Und da freut er sich schon drauf? Bei der heutigen Wohnungsnot?

Himmel90 
Fragesteller
 13.02.2022, 12:29

Ja das ist total eine neue Wohnung, vielen Dank für die Antwort

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Osterkarnigel  13.02.2022, 12:36

Ist nicht ungewöhnlich. Wenn der Vermieter einen Verwalter hat oder eben für eine BEsichtigung den Vormieter in ANspruch nimmt kann es gut sein das man seine Mieter nie direkt persönlich kennen lernt.

Ich hab mal in einer WOhnung gewohnt da hat mich die Hausverwaltung angerufen ob es okay ist wenn der Eigentümer /Vermieter) vorbei kommen würde. ER würde sich die WOhnung gern einmal anschauen. Er hatte die gekauft aber eben nie gesehen.

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