Muss man eine unterschriebene Kopie vom Mietvertrag bzw Untermietvertrag vor Einzug haben?

4 Antworten

Ein Mietvertrag ist immer in zwei Ausfertigungen zu unterschreiben von beiden Parteien. Ein Exemplar hat der Vermieter, das andere der Mieter. Da kann es keine Kopie geben. Die Mietsicherheit ist bei Mietbeginn an den Vermieter zu übergeben.

Das Mieterexemlar des MV sollte bei Mietbeginn vorliegen. Liegt es nicht vor und du übernimmst die Wohnung trotzdem, dann darfst du jubeln, denn dann kannst du von einem mündlichen Mietvertrag spätestens am Tage der Mietzahlung ausgehen, die Kaution zurückfordern, keine Betriebskosten zu zahlen, keine Schönheitsrep. zu machen, keine Kleinrep.-Klausel beachten... alles Vorteile eines mündlichen Mietvertrages nach BGB.

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Ohne Unterschrift des Vermieters hätte ich noch nicht mal die Kaution überwiesen!

nuja...ohne unterschriebenen mietvertrag, bewegst du dich auf dünnem eis!