Provision?

7 Antworten

Sorry, aber die ganze Schilderung ist etwas wirr. Einmal ist von einem Makler die Rede, ein anderes Mal von einer "Maklerin". Daher ist es schwierig, die Situation zu bewerten.

Ich versuche einmal ein paar Eckpfeiler zu setzen. Wie seid Ihr auf die Immobilie aufmerksam geworden? Gab es eine Anzeige mit einem Provisionsverlangen? Habt Ihr Euch darauf gemeldet? Hat der Makler Euch ein Exposé mit einem Provisionsverlangen geschickt? Habt Ihr darauf reagiert? Besichtigung vereinbart etc. Wenn das so abgelaufen ist, dann ist ein Maklervertrag (der muss nicht schriftlich sein) zustandegekommen. Jetzt erhebt sich die Frage, ob der Makler über das Widerrufsrecht belehrt hat. Zum Beispiel in der Anzeige (Internetportal etc) oder in einer E-Mail. Falls nein, könnt Ihr den Maklervertrag widerrufen, am besten schriftlich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du wirst zahlen müssen. Erklärung kam schon von @Kronos26.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit ca. 28 Jahren in dieser Branche tätig

Aus deinem Text geht doch hervor, dass du auf Grund eines Exposè auf das Haus aufmerksam wurdest. Hast ihn dann angerufen und er hat dir die Anschrift genannt.

Oder irre ich mich?

Und somit hat er einen Anspruch auf seine Provision.

Der Makler muss dir nicht zusätzlich eine Bank suchen, dies ist nur als Tipp zu werten und hat mit der Vermittlung nichts zu tun.

Außerdem verstehe ich den Sinn dieser beiden Sätze nicht! Sie widersprechen sich! Und sind zusätzlich aus dem Zusammenhang gerissen!

Wir haben ein Haus gekauft und der Makler verlangt nun 5,9% Provision die wir aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit sind zu zahlen.
Der Kontakt der " Maklerin" trat ausschließlich über mich in Kraft, ich bin aber weder Käuferin , noch Mitinhaberin der Immobilie

Es gibt keine Maklerin, sondern einen Makler! Und du selbst hast die Information an die Käuferin (könnte ja deine Frau, Mutter oder Tochter sein) weitergegeben.

Und wahrscheinlich hat der Makler sogar einen Vertrag mit dem Verkäufer!

Den Rechtsstreit vor Gericht verliert ihr!

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wird die Maklercourtage in erster Linie durch den Besteller bezahlt oder unter Käufer und Verkäufer geteilt.

Das muss im Expose stehen oder sonstwie eindeutig vom Makler deklariert werden.

Wenn ihr erst duch das Expose auf das Gebäudexaufmerksam wurdet, hat der Makler Anspruch. Er muss allerdings aktiv zu einem Vertragsabschluss beitragen und nicht verhindern. Formal ist die Frau des Maklers vermutlich bei ihm angestellt, so dass Beanstandungen ins Leere laufen.

Es könnte hilfreich sein, dem Makler in einer von euch und den Verkäufern unterschriebenen Dokumentation eure Unzufriedenheit mitzuteilen und anzudeuten, diese dem RDM mitzuteilen.

Mondharmunika  25.06.2020, 20:36

Deine Erinnerung trügt dich. Das Bestellerprinzip gilt bei Vermietung, beim Verkauf ist alles möglich.

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Wenn ihr dem Makler etwas unterschrieben habt, müsst ihr zahlen - wenn nicht, dann nicht

dann kann höchstens der Makler/die Maklerin mit dem Verkäufer einen Vertrag haben und muss dann ihre courtage von dem einfordern...aber wenn ihr den Makler irgendetwas (!) unterschrieben hss an but, und wenn es nur eine Bescheinigung war, das er euch das Exposé über die Immobilie ausgehändigt hat, müsst ihr zahlen

aber warum vermittelt der Makler für Finanzierung? Sowas hab ich noch nie gehört?!

Klingt alles irgendwie ... unprofessionell

Oponn  25.06.2020, 09:24
Wenn ihr dem Makler etwas unterschrieben habt, müsst ihr zahlen - wenn nicht, dann nicht

Das ist in der Grundsätzlichkeit schlicht falsch.

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Vampire321  25.06.2020, 09:32
@Oponn

Gerade nachgesehen, du hast recht!

mea culpa!

Der Provisionsanspruch des Maklers gem. § 652 Abs. 1 BGB verlangt den Abschluss eines Maklervertrages

dieser kann durchaus mündlich erfolgen oder durch das ausüben der Tätigkeit erfüllt werden und bedarf Nicht der Schriftform

ich weiß schon warum ich meine immobilen immer ohne Makler kaufe ;)

aber danke das du mich da drauf gestoßen hast, das war nur in DER Intensität nicht klar

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Oponn  25.06.2020, 10:20
@Vampire321

Gerne, auch ich liege ja nicht immer richtig. ;-)

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