Provision?
Wir haben ein Haus gekauft und der Makler verlangt nun 5,9% Provision die wir aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit sind zu zahlen.
-Laut dem Verkäufer der Immobilie hat nicht der Makler selbst die Immobilie verwaltet, sondern seine Ehefrau die nicht als Makler tätig ist, auch hat sie den Besichtigungstermin vereinbart und durchgeführt.
Der Makler hat keinen schriftlichen Maklervertrag aufgesetzt und auch im Expose stand zwar die Provisionshöhe, jedoch in keinster weise in welcher Form dieser Anspruch geltend gemacht wird. (Suggestiv im Kaufpreis inbegriffen)
Nachdem die von der "Maklerin" vorgeschlagene Bank die Finanzierung abgelehnt hatte, haben sind wir von der Kaufinteresse zurückgetreten, erst über einen Monat später haben sich die Verkäufer privat bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, das sie eine andere Finanzierungsmöglichkeit gefunden hatten. Über einen Finanzmakler, der dann alles weitere geregelt hatte, ist der Kauf dann zustande gekommen, nicht durch das wirken das Maklers.
Nach dem ersten Kontakt per Mail, hat uns der Makler die Adresse der Immobilie genannt, damit wir sie uns schon einmal vor dem Besichtigungstermin ansehen können, somit wäre uns die Immobilie bereits vor dem "Vertragsabschluss" bekannt gewesen.
Da die "Maklerin" mit uns Verhandlungen über die Provision führen wollte, hatten wir nie einen genauen Prozentsatz. Stand im Expose 5,9%, so schlug sie 4,5 vor, später waren sie bereit auf 3,5% zu senken. Zu diesen Verhandlungen selbst kam es aber nie, so das auch vor dem Kauf nie eine Einigung zustande kam. Erst nach Kauf der Immobilie kam eine Forderung der vollen 5.9%, davor die Information, das deren Anwalt bereits Informiert sei. Für die Verhandlungsabsichten des Maklers steht die Verkäuferin als Zeugin bereit.
Im weiterem Kontakt mit den Verkäufern verhielt sich die "Maklerin" in höchsten Maße unprofessionell, beleidigte, drohte den Verkäufern und verlangte Zb. das die Verkäufer unseren Teil der Provision ebenfalls zahlen sollten, beauftragten die Verkäufer mit uns Kontakt aufzunehmen, für die Zahlung der Provision, statt sich mit uns persönlich in Verbindung zu setzen etc. was meines erachtens nach einen schweren Vertrauensbruch darstellt.
Wir waren nie im Büro des Maklers, wir wurden auch nicht über die vertraglichen Pflichten und Rechte (Zahlung, Aufträge des Maklers, Widerrufsrecht etc. informiert).
Der Kontakt der "Maklerin" trat ausschließlich über mich in Kraft, ich bin aber weder Käuferin , noch Mitinhaberin der Immobilie
7 Antworten
Sorry, aber die ganze Schilderung ist etwas wirr. Einmal ist von einem Makler die Rede, ein anderes Mal von einer "Maklerin". Daher ist es schwierig, die Situation zu bewerten.
Ich versuche einmal ein paar Eckpfeiler zu setzen. Wie seid Ihr auf die Immobilie aufmerksam geworden? Gab es eine Anzeige mit einem Provisionsverlangen? Habt Ihr Euch darauf gemeldet? Hat der Makler Euch ein Exposé mit einem Provisionsverlangen geschickt? Habt Ihr darauf reagiert? Besichtigung vereinbart etc. Wenn das so abgelaufen ist, dann ist ein Maklervertrag (der muss nicht schriftlich sein) zustandegekommen. Jetzt erhebt sich die Frage, ob der Makler über das Widerrufsrecht belehrt hat. Zum Beispiel in der Anzeige (Internetportal etc) oder in einer E-Mail. Falls nein, könnt Ihr den Maklervertrag widerrufen, am besten schriftlich!
Du wirst zahlen müssen. Erklärung kam schon von @Kronos26.
Aus deinem Text geht doch hervor, dass du auf Grund eines Exposè auf das Haus aufmerksam wurdest. Hast ihn dann angerufen und er hat dir die Anschrift genannt.
Oder irre ich mich?
Und somit hat er einen Anspruch auf seine Provision.
Der Makler muss dir nicht zusätzlich eine Bank suchen, dies ist nur als Tipp zu werten und hat mit der Vermittlung nichts zu tun.
Außerdem verstehe ich den Sinn dieser beiden Sätze nicht! Sie widersprechen sich! Und sind zusätzlich aus dem Zusammenhang gerissen!
Wir haben ein Haus gekauft und der Makler verlangt nun 5,9% Provision die wir aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit sind zu zahlen.
Der Kontakt der " Maklerin" trat ausschließlich über mich in Kraft, ich bin aber weder Käuferin , noch Mitinhaberin der Immobilie
Es gibt keine Maklerin, sondern einen Makler! Und du selbst hast die Information an die Käuferin (könnte ja deine Frau, Mutter oder Tochter sein) weitergegeben.
Und wahrscheinlich hat der Makler sogar einen Vertrag mit dem Verkäufer!
Den Rechtsstreit vor Gericht verliert ihr!
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wird die Maklercourtage in erster Linie durch den Besteller bezahlt oder unter Käufer und Verkäufer geteilt.
Das muss im Expose stehen oder sonstwie eindeutig vom Makler deklariert werden.
Wenn ihr erst duch das Expose auf das Gebäudexaufmerksam wurdet, hat der Makler Anspruch. Er muss allerdings aktiv zu einem Vertragsabschluss beitragen und nicht verhindern. Formal ist die Frau des Maklers vermutlich bei ihm angestellt, so dass Beanstandungen ins Leere laufen.
Es könnte hilfreich sein, dem Makler in einer von euch und den Verkäufern unterschriebenen Dokumentation eure Unzufriedenheit mitzuteilen und anzudeuten, diese dem RDM mitzuteilen.
Wenn ihr dem Makler etwas unterschrieben habt, müsst ihr zahlen - wenn nicht, dann nicht
dann kann höchstens der Makler/die Maklerin mit dem Verkäufer einen Vertrag haben und muss dann ihre courtage von dem einfordern...aber wenn ihr den Makler irgendetwas (!) unterschrieben hss an but, und wenn es nur eine Bescheinigung war, das er euch das Exposé über die Immobilie ausgehändigt hat, müsst ihr zahlen
aber warum vermittelt der Makler für Finanzierung? Sowas hab ich noch nie gehört?!
Klingt alles irgendwie ... unprofessionell
Wenn ihr dem Makler etwas unterschrieben habt, müsst ihr zahlen - wenn nicht, dann nicht
Das ist in der Grundsätzlichkeit schlicht falsch.
Gerade nachgesehen, du hast recht!
mea culpa!
Der Provisionsanspruch des Maklers gem. § 652 Abs. 1 BGB verlangt den Abschluss eines Maklervertrages
dieser kann durchaus mündlich erfolgen oder durch das ausüben der Tätigkeit erfüllt werden und bedarf Nicht der Schriftform
ich weiß schon warum ich meine immobilen immer ohne Makler kaufe ;)
aber danke das du mich da drauf gestoßen hast, das war nur in DER Intensität nicht klar
Deine Erinnerung trügt dich. Das Bestellerprinzip gilt bei Vermietung, beim Verkauf ist alles möglich.