muss Name und Geschlecht bekannt sein für die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechterklärung?

4 Antworten

Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt bereits vor der Geburt abgegeben werden, wenn weder Geschlecht noch Geburtstermin feststehen (Termin nur "voraussichtlich").

Um diese abzugeben wenn das Kind schon auf der Welt ist, ist natürlich der Name des Kindes (und damit das Geschlecht) und Geburtsdatum notwendig - natürlich auch vom zweiten Elternteil, geht ja sonst nicht.

Aber um das mal zu trennen - nur wer die Vaterschaft anerkennt hat nicht automatisch das Sorgerecht. Man kann diese auch anerkennen lassen ohne dass hälftige Sorgerecht zu bekommen.

Nein, das ist euch schon vorgeburtlich möglich.

Da steht dann in etwa "das Kind, dass XXX voraussichtlich am XXX gebären wird".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Natürlich.

Meinst du von dem Kind oder den Eltern? Von beiden steht es ja fest und muss, für die Identifikation, selbstverständlich auch angegeben werden.

von dem Kind oder den eltern?

nach meinem wissen ja, für beide,für eltern und Kinder