Muss meine Trauzeugin unbedingt volljährig sein?

3 Antworten

Ein Trauzeuge muss volljährig sein. Für deutsche Staatsangehörige ist das mit 18 Jahren, für Ausländer gibt es mitunter andere Vorschriften (z. B. 20, 21 oder gar 25 Jahre). Da Trauzeugen rechtlich keine Bedeutung haben (es geht seit einigen Jahren auch ohne sie und die Heirat ist dennoch gültig), legen manche Standesbeamten die Altersgrenze nicht so streng aus. Wenn jemand z. B. 17 1/2 Jahre ist, kann man schon ein Auge zudrücken, allerdings muss in der Niederschrift das Alter mit 18 Jahren angegeben werden, denn sonst beanstandet dies die Standesamtsaufsicht bei der nächsten Prüfung . . .

In Deutschland muss ein Trauzeuge mind. 16 jahre sein. Das ist neu. Also hab meine schwester nehmen können und die ist 17 jahre

Man muss volljährig sein. Also voll geschäftsfähig! Es geht um die Unterschrift,diesie druntersetzen muss.

KerstinSchesn 
Fragesteller
 09.08.2010, 10:29

hab grad nen anruf von standesamt bekommen, man muss mind. 16 jahre sein. :-)

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