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Sollte man nur Trauzeuge sein, wenn man von der Hochzeit überzeugt ist?

gefragt von baloona45 am 12.11.2007 um 9:57 Uhr

Meine Schwester heiratet und wünscht sich das ich ihre Trauzeugin bin. Jetzt stecke ich in einer Zwickmühle. Denn einerseits will ich ihr den Wunsch nicht abschlagen und würde es auch gerne für sie machen. Auf der anderen Seite stehe ich nicht voll und ganz hinter der Hochzeit. Ich habe mich noch nie in ihre Entscheidungen eingemischt und werde es auch nicht tun, aber bin ich unter diesen Voraussetzungen eine gute Trauzeugin? Darf in den Wunsch überhaupt abschlagen?


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solf1
beantwortet von solf1 am 12. November 2007 10:01
7x
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Ich denke, dass du es deiner Schwester nicht ausschlagen solltest ihre Trauzeugin zu sein! Lass sie heiraten wen sie will! Du würdest es auch nicht wirklich mögen, wenn sie gegen deine Liebe wäre! Ich wünsche euch allen eine tolle Hochzeit mit vielen Freunden. Gruss Solf


jens79
beantwortet von jens79 am 12. November 2007 10:00
4x
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Du sollst nur die Trauung bezeugen, nicht deinen Seegen dazu geben. Tu ihr den Gefallen!

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 12. November 2007 10:09

DH!

Kommentar von Simple_avatar7smallimpecca am 12. November 2007 10:29

Allerdings braucht man heutzutage glaube ich gar keinen Treuzeugen mehr.

Kommentar von 52ee2c8a7dc9c147e38221425a06bc03smalljens79 am 12. November 2007 10:35

Das stimmt rein formell braucht man die nicht mehr, aber es ist ne schöne Geste jemandem zu zeigen, dass er/sie ihm/ihr wichtig ist...

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 12. November 2007 23:45

Sorry, aber auch heutzutage werden Trauzeugen gebraucht.


Sophist
beantwortet von Sophist am 12. November 2007 10:01
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Moralisch gesehen solltest Du den Wunsch vielleicht sogar abschlagen. Sie setzt großes Vertrauen in Dich und möchte Dich an diesem wichtigen Ereignis als "Zeuge" für das künftige Glück dabeihaben. Wäre es da nicht ein wenig falsch von Dir, nur so zu tun, als ob Du mit allem einverstanden bist? Vielleicht kannst Du mal in Ruhe mit ihr darüber reden und ihr klar machen, was Du nicht verstehst bzw. womit Du nicht einverstanden bist.

Gesetzlich bist Di sicher auf dem richtigen Weg, auch wenn Du es tust; Du bezeugst ja "nur" die Eheschließung.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 12. November 2007 10:12
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Es gibt kein Gesetz, was dich hindern könnte ihr diesen Wunsch abzuschlagen, ich würde dir allerdings abraten. Das würde eine Menge böses Blut und Unruhe bringen. Deine Schwester scheint dir nahe zu stehen und du ihr auch, sonst hätte sie dich wahrscheinlich nicht gebeten Trauzeugin zu sein. Mach euch das nicht kaputt. Trauzeugin bedeutet lediglich, wie jens79 schon gesagt hat, dass du die Eheschliessung bezeugst. Damit kannst Du nichts falsch machen und wenn , dein Gefühl richtig sein sollte und diese Ehe irgendwann in die Brüche geht, kannst du umso besser für sie da sein. Trotzdem: es gibt viele Paare, wo man sich als Aussenstehender fragt, warum die Beiden zusammen sind. Ich denke, man darf sich da in der Regel kein Urteil anmassen. Man steckt immer nur in seiner eigenen Beziehung und das, was man für sich als gut bewertet, wäre für jemand anderen vielleicht die Hölle auf Erden. Also misch dich da nicht ein. Du würdest weder dir noch deiner Schwester einen Gefallen tun, schliesslich soll es doch der schönste Tag in ihrem Leben werden;-). Der einzige Grund, den ich gelten lassen würde, wäre wenn du die Gewissheit hättest, dass er sie regelmässig schlägt oder auf ähnliche WEise missbraucht. Dann solltest du versuchen mit deiner Schwester zu reden, aber dann hilft die schlichte Weigerung Trauzeugin zu sein, natürlich nicht.


gioia
beantwortet von gioia am 12. November 2007 10:23
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Es fragt sich, was du unter TrauZeugen verstehst, denn das Wort sagt es genau: du bezeugst eine Trauung, mehr nicht.
Und du steckst nicht in der Haut deiner Schwester, die du als erwachsen genug ansehen solltest, ihre Entscheidungen und die daraus resultierenden Verantwortungen, selbst ermessen und tragen zu können.
Wenn sie glaubt das Richtige zu tun, kann niemand ihr das Recht nehmen. Deine Meinung kannst du äußern, kannst auch absagen, aber wozu gut...?!


bsensual
beantwortet von bsensual am 12. November 2007 10:00
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Selbstverständlich kannst du ihr den Wunsch abschlagen. Ich verstehe deine missliche Lage, würde aber mit deiner Schwester reden und ihr deinen Standpunkt klar machen. Wenn du nicht von der Ehe überzeugt bist, dann ist die Rolle der Trauzeugin Heuchelei.

Als Einmischen sehe ich es nicht, denn schließlich redest du ihr die Hochzeit ja nicht aus.


anonym
beantwortet von Chaotin1 am 12. November 2007 12:10
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Rede doch nochmal ehrlich mit ihr und schildere ihr Deine Sorgen. Es gibt sicher eine Lösung für beide. Wenn Du auch nach diesem Gespräch nicht hinter der Hochzeit stehst, lass' es lieber.


yyyxxx
beantwortet von yyyxxx am 12. November 2007 13:00
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Ich finde du solltest mit deiner schwester darüber reden, bevor du eine Entscheidung triffst!!


minister
beantwortet von minister am 12. November 2007 20:23
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Eigentlich gibt es in Deutschland gar keine Trauzeugen mehr. Da die deutsche Bevölkerung und auch ihre Familienverhältnisse heute computererfasst sind, besteht kein Grund mehr dafür, dass Zeugen versichern, Herr X oder Frau Y seien bislang unverheiratet.

Der zwang zum Aufgebot - der rechtzeitigen Veröffentlichung des Hochzeitsvorhabens - ist abgeschafft.

In der Evangelischen Kirche besteht ebenfalls kein Zwang, Trauzeugen zu haben.


elprado
beantwortet von elprado am 18. November 2008 15:36
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den Wunsch darfst du ihr zwar nicht abschlagen, ich würde es aber nicht tun wenn du nicht 100% überzeugt bist.


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