Muss man unerwünschte "Gäste" dulden bei Beerdigung (Katholiken)?

21 Antworten

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Wir haben freiwillig verzichtet, zur Beisetzung meiner Schwiegermutter zu gehen. Wir hatten uns etwas überworfen mit ihr und dem Rest der Familie. Unser Junge ist hingefahren, aber beizeiten wieder abgehauen. Es war ihm zu blöd. Eine Cousine hat dann mit meiner Frau telefoniert und war schockiert über die Verlogenheit von den Schwestern meiner Frau.

Da sollte man schon soviel Arsch in der Hose haben, daß man von selbst drauf verzichtet. Aber verbieten kannst Du es nicht.

KatzenEngel 
Fragesteller
 05.02.2018, 16:08

Danke für Deine Antwort. Ja, Du sagst es: Verlogenheit...und nee, so viel "Arsch in der Hose" haben die nicht, denen ist es wichtig, dass SIE AUCH GESEHEN werden auf dem Friedhof...da werden die dann Trauer vorheucheln....

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Egal was sie gemacht haben. bei uns hatte war es 2 Gruppen, einer hat mit dem Anderen nicht geredet, außer ihr habt es Schriftlich das die Mutter sie bei ihre Beerdigung nicht wünscht, danach ist jeder sein Weg gegangen. Das schlimmste diesen Monat müssen wir sie wieder sehen.  

KatzenEngel 
Fragesteller
 03.02.2018, 16:42

Danke für Deine Antwort.

Alles Gute :)

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So wie du über die Geschwister herziehst, könnte man annehmen, sie sagen von dir dasselbe: du hast uns das Leben zur Hölle gemacht.

Auf einen Friedhof darf jeder gehen, egal wie gut oder wie böse er ist. Genauso ist es mit der Beerdigung, jeder Gottesdienst ist öffentlich. Du kannst höchstens dafür sorgen, dass der Zeitpunkt für die Beerdigung möglichst wenigen bekannt wird, mehr aber nicht.

KatzenEngel 
Fragesteller
 03.02.2018, 12:44

So wie du über die Geschwister herziehst,...

Du hast keine Ahnung...sicher hast Du keine solchen Leute in Deiner Verwandtschaft, die Dir das Leben auf Erden zur Hölle gemacht haben und immer noch machen!

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ApfelBirneSalat  05.02.2018, 00:51
So wie du über die Geschwister herziehst

Ich denke nicht, dass es einem Außenstehenden hier zusteht, darüber zu urteilen......

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Ich weiß nicht, in welchem Bezug du zu dieser Person stehst, aber Geschwister sind engste Verwandte. Diese kannst du definitiv nicht ausschließen. Denn die Beziehung zu der Person entscheidet auch wer sich um die Beerdigung kümmert. (Achtung: Finanzielle Kosten übernimmt der*die Erbe*in nach §1968 BGB)

Wer nun an welcher Stelle steht, das gibt das jeweilige Bestattungsgesetz an. In Thüringen z.B. 1. Ehegatte 2. Partner 3. Kinder 4. Eltern 5. Geschwister usw. Solltest du also nicht einer der ersten drei Punkte sein, so werden die Geschwister auch die Beerdigung organisieren müssen.

Den Besuch auf dem Friedhof kannst du so oder so nicht verbieten, du könntest eine private Trauerveranstaltung nach der Beerdigung machen, welche dann ohne die genannten Personen abläuft.

KatzenEngel 
Fragesteller
 03.02.2018, 12:16

Danke für Deine Antwort...

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Friedhöfe sind öffentlich - ich glaub nicht, dass du da jemandem die Teilnahme an einer Beerdigung verbieten kannst.

KatzenEngel 
Fragesteller
 03.02.2018, 12:24

Danke für Deine Antwort...- Ja, befürchte ich halt fast auch, wollte nur mal gucken, ob wer ein "Hintertürchen" weiß...

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