Muss ich vertretung machen? Rat?

4 Antworten

Was steht denn genau zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Gibt es keinen Schicht-/Dienst-/Einsatzplan? Sagt man Dir immer erst einen Tag vorher, wann und wie Du zu arbeiten hast?

Dein Arbeitgeber erwartet also, dass Du "Gewehr bei Fuss" stehst, wenn er Dich braucht und dass Du permanent Überstunden machst, die in die Berechnung der Urlaubsentgelts nicht einfließen. Ich vermute mal, Du bekommst auch keine Feiertage bezahlt, da er Dich dort ja nicht "einplant".

Dein AG besch..t Dich wo es nur geht.

Sag Deinem Chef, dass er Dir Deinen Arbeitseinsatz mindestens vier Tage im Voraus nennen muss, weil Du auch ein Recht auf Freizeitplanung hast. Er kann diese "Vier-Tage-Frist" im § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nachlesen. Dort steht:

"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."

Bei der Berechnung dieser vier Tage darf Dein Chef den Tag der Ankündigung und den Tag an dem Du arbeiten sollst, nicht einrechnen (Berechnung erfolgt nach §§ 186 ff. BGB).

Wenn er Rufbereitschaft will, muss das vereinbart sein und er muss diese Rufbereitschaft auch bezahlen.

Wenn Du Urlaub hast, muss der AG Dir nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaubsentgelt zahlen. Die Berechnung des Urlaubsentgelts regelt der § 11 BUrlG.

Der besagt, dass sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs bemisst.

Das bedeutet, wenn Du in den dreizehn Wochen vor dem Urlaub immer Überstunden gemacht hast, müssen die auch in die Durchschnittsberechnung einfließen. Der AG darf nicht nur die vereinbarten Stunden zahlen.

Davon mal ganz abgesehen, hast Du einen Teilzeitvertrag, weil Du nicht Vollzeit arbeiten willst. Da sollten Übersstunden nur in absoluten Ausnahmen gemacht werden.

Werden die Überstunden bezahlt? Prinzipiell kannst du dich auf deinen Vertrag berufen. Du schuldest nur die Arbeitszeit die du vertraglich zugesichert hast.

Und wie viele Stunden arbeitest du durchschnittlich aufs Jahr gerechnet pro Woche ?

Diese Überstunden - soweit regelmäßig auftretend - sind auch bei der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall zu berücksichtigen.

Such dir eine  anderen Job. Da wirst du nur ausgenutzt.