Darf mein Arbeitgeber mich dauernd Leute vertreten lassen und mich an freien Tagen einfach einteilen?
Guten Morgen!
Ich bin relativ neu bei der Firma, bei der ich jetzt arbeite. Seit 4 Monaten hab ich jetzt schon fast jeden meiner Kolleginnen und Kollegen mindestens einmal schon vertreten. Das war auch bis jetzt kein Problem nur im August und ich mit meiner Mutter und Schwester gemeinsam einen Urlaub gebucht an denen ich eigentlich frei hätte. Mein Urlaub ist aber erst die Woche darauf genehmigt worden, da ein anderer Kollege in genau in der Woche schon Urlaub eingetragen hatte.
Da unser Dienstplan schon Monate davor feststeht habe ich gedacht es wir schon kein Problem sein, dass ich an den Tagen die als frei eingetragen sind in den Urlaub fahre, da ich schon so oft jemanden vertreten habe (ich sitze jetzt auch gerade als Vertetung hier). Nur hat meine Chefin mich jetzt genau an den 3 Tagen als Reserve eingetragen und wenn die Kollegin krank ist müsste ich einspringen. Eine anderer Kollege ist auch schon für eine wieder andere Kollegin eingetragen. Natürlich muss es nicht dazu kommen, dass wir beide einspringen müssen, aber wir sind beide nur 20h Kräfte und haben schon so viele Überstunden, die wir nie abbauen.
Dürfen die uns überhaupt so viele Stunden machen lassen??
6 Antworten
Wenn der Urlaub offiziell genehmigt wurde (sollte idealerweise bereits Monate vorher fest stehen, ein Hinauszögern der Entscheidung durch den Arbeitgeber bis zum Urlaubsantritt ist nicht erlaubt), dann kann dir dieser nur aus "dringenden betrieblichen Gründen" gestrichen werden, wenn es um die Existenz der gesamten Firma geht. Vertretung für einen kranken Kollegen gehört da sicher nicht dazu.
Offiziell heißt es: "Ein solcher Ausnahmefall kann z. B. die Folge einer Naturkatastrophe sein oder der unerwartete gleichzeitige Ausfall mehrerer Mitarbeiter, wodurch die Produktion ins Stocken gerät. Aber noch einmal soll hier betont werden, dass erhebliche Schäden für das Unternehmen drohen müssen. Entstehen durch den Ausnahmefall unvorhergesehene, aber beherrschbare Schwierigkeiten, ist dies kein Grund, Ihnen den Urlaub zu streichen."
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du einen Urlaub gebucht eine Woche vor der Zeit, die Du als Urlaub eingetragen hast, im Vertrauen auf Deinen Dienstplan. Der genehmigte Urlaub kann nicht so ohne weiteres gestrichen werden. Ein Dienstplan jedoch kann geändert werden. Insofern hast Du ein bisschen schlechte Karten.
Vielleicht hilft es, wenn du mit Deinem Arbeitgeber darüber redest? Vielleicht läßt sich der Urlaubsplan ja anpassen, dann hättest Du mehr Sicherheit.
Endlos Überstunden darfst Du nicht aufbauen, das müßte in irgendeiner Weise abgegolten werden. Entweder wird die zusätzliche Zeit bezahlt, oder es muß Dir die Möglichkeit gegeben werden, die Stunden abzubummeln. Ich weiß allerdings nicht, ob es ein Gesetz zur maximalen Höhe der Überstunden gibt.
Schau in deinen Arbeitsvertrag, was da steht ist deine Regelung für deine Arbeitszeit und Pflicht.
Wenn dir der Urlaub genehmigt worden ist kannst du auch ganz beruhigt fahren. Es gibt nur sehr wenige Umstände unter denen dich der Arbeitgeber aus deinem genehmigten Urlaub holen kann. Dazu muss die Firma schon fast wörtlich in Flammen stehen
1. Ich würde einen Urlaub immer erst dann buchen, wenn ich den auch genehmigt bekommen habe. Die Verschiebung um eine Woche ist jetzt ärgerlich.
2. Wenn ihr dauerhaft Überstunden macht als teilzeitkräfte, sollte der Vertrag angepasst werden.