Im Urlaub einspringen, ist das rechtens (Pflegeberuf)?

5 Antworten

Wenn Urlaub hast hast du Urlaub, wenn du frei hast hast du frei. Dich aus dem Urlaub zurück holen sollte das letzte Mittel sein. Wenn du frei hast dann wäre deine Arbeit Überstunden und die sind vorher anzukündigen und das nicht ein paar Stunden vorher.

das ihr das nicht gefällt ist klar aber solange der Betrieb nicht gefährdet ist hat die kein Recht dich zurück zu ordern.

Persöhnlich bockig kann und wird sie natürlich sein. Beim nächsten mal sagst du einfach du bist grad (Ort der weit weg ist einfügen) und kommst erst morgen Abend zurück und kannst es somit leider nicht einrichten.


Rosarot428 
Fragesteller
 31.10.2019, 11:58

Nun ja.. sie wusste ja das ich Zuhause bin.. Und so wie ich meinen Arbeitgeber kenne.. wird das (wenn ich aus dem Urlaub komme) zu einem Gespräch kommen.. dann werde ich runter zur Chefin zitiert und bekomme dann Sachen an den Kopf geknallt von wegen unkollegial und ich muss Einsatz zeigen.. deshalb wollte ich denen dann iwas erzählen was rechtlich festgesetzt ist, was Urlaub usw angeht

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Majorie22  31.10.2019, 12:06
@Rosarot428
Dann meinte meine stellv. PDL aber das ich morgen (01.11) ja keinen Urlaub habe sondern nur im frei stehe, weil Feiertage nicht mit zum Urlaub zählen..

Das ist erst mal grober Unfug. Die Frage, ob Feiertage, die in einem Urlaub liegen, zum Urlaub zählen oder nicht, ist ausschliesslich die Frage, ob sie einen Urlaubstag "verbrauchen " oder nicht.

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Fidreliasis  31.10.2019, 12:10
@Rosarot428

Wenn du mutig genug bist dann konterst du ihr „Einsatz“ zeigen und „unkollegial“ mit Sachen wie „ich versuche mich in meinem Urlaub zu erholen um die bestmögliche Arbeit abliefern zu können oder der beliebten Work-Life Balance, in solchen Fällen sehe Chefs das immer sehr einseitig.

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Lautet dein Urlaub vom 29.-31.10 und 2.11.-13.11 oder 29.10.-13.11. .. :-) . Die einzige sich stellende Frage ist per se, ob dir dieser Tag als Urlaubstag vom Urlaubsanspruch abgezogen werden darf oder nicht. Das ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag; grobe Richtung ist, wenn der Arbeitsvertrag auch Sonn- und Feiertagsdienste festschreibt ja

VERLANGEN kann das niemand, aber wenn du zur Verfügung stehst, kannst du aushelfen, WENN du das willst. Selbstverständlich dann gegen zusätzlicher Vergütung.

Rechtens ist es wohl nicht.....ABER GANG UND GÄBE!!!!!

Genauso wie mehrere Wochen durcharbeiten OHNE einen freien Tag, keine richtigen Wochenenden, im eigenen Urlaub einspringen, freien Tage werden bei Krankheit anderer wieder genommen....usw.

Das sind Infos aus meiner Familie!!!

wenn du nicht zu hause wärst sondern irgendwo in timbukto könntest du auch nicht kommen