Darf mein Arbeitgeber mich zum einspringen verpflichten?
Hallo
Ich arbeite in einem Altenheim als Pflegefachkraft. Wir haben ein Springe-Modell heisst das immer jemand aus verschiedenen Wohnbereichen als Springer falls jemand krank wird ein springt.
Heute war dies der Fall das ein Kollege sich krank gemeldet hat. Ich bin diese Woche als Springer eingeplant, dass Problem war ich hatte heute einen sehr wichtigen Termin und konnte nicht einspringen.
Eine Arbeitskollegin hat sich bereit erklärt für mich dann einzuspringen. So das ich keinen Teildienst machen muss.
Darauf hin wurde ich zu einem Gespräch gebeten mit der Pdl, in diesem Gespräch äußerte Sie das ich in so einem Fall keine privaten Termine vereinbaren darf und dies unkollegiales Verhalten wäre. Da dies ja schon im Dienstplan eingeplant wäre und ich somit dazu verpflichtet bin keine privaten Termine an diesen Tagen zu vereinbaren.
Nun zur Frage darf sie mich dazu verpflichten einzuspringen?
Darf ich in so einem Fall keine Termine vereinbaren und muss für den Arbeitgeber in egal welchem Fall bereitstehen so, dass mein Privatleben benachtaligt ist?
Kann sie mich dafür jetzt abmachen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
5 Antworten
Grundsätzlich vereinbart man Termine nicht auf Arbeitstage.
Wenn du als Springer eingeteilt bist erst recht nicht. Du bist dann ja bereits der Ersatz für jemanden der ausfällt.
Ich finde es nicht so schlimm, da du einen Ersatz gefunden hast. Aber deinen Chef kann ich durchaus verstehen und recht hat er eben auch.
Eine Abmahnung wird es nicht geben.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? So eine Art Bereitschaftsdienst muß übrigens vergütet werden.
Vergütet wird dies nicht... In so Fällen muss man dann einen Teildienst machen
Ich kenne dieses leidige Problem zur Genüge, uff! Bin selber Krankenpfleger..
Was du hier als „Springer-Modell“ bezeichnest ist eigentlich eine Art Pikettdienst, und der muss grundsätzlich finanziell oder zeitlich irgendwie entlöhnt werden. Falls diese Zeit jedoch als normale Freitage und Freizeit bewertet wird, gibt es kaum eine Grundlage, weshalb du dann verpflichtet wärest keine privaten Termine zu haben und diese auch wahr zu nehmen. In Altenheimen sind meiner Erfahrung nach ständig irgendwelche Mitarbeiter krank und irgend jemand muss dann einspringen, manchmal sogar 3-4 Mal monatlich... Wenn du dann „Nein“ sagst, wirst du ständig als „unkollegial“ bezeichnet, da herrscht oftmals ein extrem starker „sozialer Druck“. Ich selber war stehts bereit ab und zu mal einzuspringen, aber gewiss nicht immer, das ufert sonst total aus. Ein solches „Springer-Modell“ würde ich so nicht akzeptieren und dafür gibt es meines Wissens auch keine gesetzliche Grundlage. Lies aber unbedingt deinen Arbeitsvertrag plus „Beilagen“ gut durch! Alles Gute, viel Mut, und viel Kraft! Das kann mühsam werden! Denoch...wehre dich!
Manche solche Arbeitgeber behaupten gerne alles mögliche, so wie es ihnen gerade passt. Wenn du auf Abruf zur Stelle sein musst, ist es ein Pikettdienst und kein Freitag oder Freizeit. Pikettdienste gelten nicht als Freitage sondern eben als Pikettdienst und müssen irgendwie finanziell oder zeitlich vergütet werden. Es kommt stehts auch auf deine Stellung im Betrieb an und auf deinen Lohn. Einen Tag solchen „Springer-Dienst“ im Monat würde ich „dem Frieden zuliebe“ akzeptieren, aber mehr nicht. Als Stationsleiter mit entsprechendem Lohn war es mir klar, dass ich einspringen musste, wenn niemand sonst dazu vorhanden war, aber auch dies nur begrenzt. Du musst selber abwägen, was für dich gut ist und geht.
Also wenn das tatsächlich im Dienstplan so hinterlegt ist, dann musst du natürlich einspringen.
Wir haben dieses Modell auch, da kann ich an den Springertagen nicht einfach was anderes machen und dann einen Ersatz suchen.
Naja die Arbeitskollegin hat sich ja schon vorher dafür angeboten für mich zu kommen
Ich hab ja eigentlich auch nicht nach Ersatz gesucht
OK danke
Noch eine Frage wenn du auch in so einem Modell arbeitest
Ist das dann bei euch auch so das der jeweilige Mitarbeiter dann Teildienst machen muss?
Ich versteh leider nicht, was du mit Teildienst meinst.
Bei uns müssen die Springer über einen gewissen Zeitraum an dem Tag erreichbar sein und bei Bedarf schnellstmöglich den Dienst antreten, wenn sie benötigt werden. Auf blöd ist das dann halt nur eine halbe Schicht, ja.
Allerdings werden unsere Springer oft schon so frühzeitig verplant, dass das nicht allzu oft passiert.
Also normal müsste ich da ich Frühschicht hatte (normal 6:45 - 14:15) um zb. 11 Uhr gehen und im ca 15/16 Uhr wieder kommen bis 21 Uhr
Außerdem ist es eh meistens so wenn andere Springen müssen sie sowieso immer krank sind an diesem Tag
Denke es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht. Sollte das "springen" im Arbeitsvertrag vorgesehen sein und ein Zeitraum festgelegt sein bei dem man als Springer vorgesehen ist, muss auch sichergestellt werden daß man auch ggf. zur Verfügung steht.
Laut meinem Arbeitgeber muss ich an diesen Tagen in den ich als Springer eingeplant bin fürs ganze Haus verfügbar sein und darf mir nichts für diese Tage vornehmen
Heisst wenn ich Frühdienst habe und einer sich krank meldet muss ich dann einen Teildienst machen