Wer ist Weisungsbefugt?
Guten Abend,
ich mache aktuell eine Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflegerin. Wie in allen Berufen gibt es auf meiner derzeitigen Station einen „Drachen“ und genau dieser ist meine Stationsleitung. Ich bin wirklich schockiert über soviel Unprofessionalität!
auf jeden Fall hat sie gefragt ob ich Samstag arbeiten kann (da hatte ich frei) und dafür Freitag frei habe, weil Sie Freitag zu viele Leute eingeplant haben und für SA jemand Krank ist. Allerdings kann ich Samstag nicht einspringen und deswegen wollte ich wie geplant arbeiten also Freitag - Arbeit und Samstag - frei.
Dann ist Sie wie eine Furie ausgerastet und meinte das Sie gegenüber mir Weisungsbefugt ist und wenn Sie „böse“ wäre mich dazu zwingen könnte zu arbeiten und das dass sowas wie Arbeitsverweigerung ist.
Stimmt das ???
7 Antworten
die Stationsleitung wird diese Dienstplanänderung durchsetzen können.
Die angemessene Vorankündigungsfrist - 4 Tage wurde eingehalten :
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/kurzfristige_dienstplanaenderung
Natürlich hat eine leitende Angestellte eine Weisungsbefugnis. Das gibt ihr aber nicht das Recht, über das Privatleben der Angestellten zu entscheiden. Schau in deinen Arbeitsvertrag, da steht genau drin wann du was tun muss. Grundsätzlich wäre eine Änderung des Arbeitsplanes Dienstags vor dem Samstag zu kurz, um es durchzuwinken. Bei dringenden Fällen wie hier muss sie natürlich irgendwen dazu bekmmen zu arbeiten, aber da steht nicht das der erste gefrgate pauschal ja sagen muss.
Willkommen im Alltag des Gesundheitswesens. Ich kenne es so, dass die Stationsleitung weisungsbefugt ist, ansonsten der/diejenigen welche den Dienstplan schreiben.
Der Plan kann wegen Krankheit/Ausfall noch 4 Tage vorher geändert werden.
https://www.pflegen-online.de/schluss-mit-einspringen-aus-dem-frei
Auch wenn sie dich vielleicht (!) nicht abmahnen kann, so kann sie dir dein Leben in der Ausbildung ziemlich schwer machen.
Eine Möglichkeit wäre ihr vielleicht ehrlich zu erzählen, was du am Samstag geplant hast und gemeinsam zu überlegen, wer hier evtl einspringen kann.
Daher mein vielleicht. Diese Ausbildung läuft überall anders.
Auch wenn du nicht die Kompetenz einer Fachkraft hast : 2 plus Azubi, sind mehr wie 2 alleine. Sie hat dich ja vermutlich nicht alleine auf der Station eingeteilt.
Persönliche Meinung als Schwester einer Stationsleitung und fast einem kompletten Freundeskreis im Krankenhaus: wenn du jetzt bereits mit deinen Rechten beginnst, bist du für Teamarbeit und Kollegialität in dem Berufsfeld nicht geeignet. Kann ja irgendwer von den Alten eine Doppelschicht fahren oder von Spät auf Früh wechseln, damit der Laden rund läuft. Einen Depp vom Dienst braucht ja jede Station.
Achso: die Stationsleitung schreibt dir auch ein Zeugnis, auf der es vermutlich auch eine Position Führung gibt....
die Stationsleitung schreibt mir kein erstens kein Zeugnis, das macht die Bezugspflegekraft von dem Schüler.
Das was du aus deiner persönlichen Sicht geschrieben hast ist falsch und schon sehr weit hergeholt . ich hab 4 Jahre als Pflegehelfer und FSj‘ler Im KH gearbeitet mit Teil,Doppel und Sonstigen Diensten und teilweise 3 Wochenenden am Stück , Also weiß ich sehr wohl wie es abläuft und ich bin die letzte die nicht einspringen würde , wenn ich Zeit habe. Also bevor du dir solche Urteile oder „nett“ gemeinten Ratschläge verteilst, behalt sie für dich.
Nein den als Azubi gelten andere Voraussetzungen als als ausgelernte Fachkraft und so ein Verhalten würde ich mir auch verbeten oder zu deren vorgesetzten gehen!
Normalerweise gilt azubis dürfen nur 2 Samstage im Monat arbeiten!
Wen du frei hast musst du normalerweise auch nicht arbeiten!
Sie Hat kein Recht über dein Privatleben zu bestimmen und wen mich so jemand nötigen will würde ich darauf besten das ich an dem tag frei hab der in dem Dienstplan steht den das sie freitags zuviel und samstags zu wenig eingeplant hat ist ihr Problem nicht deins! Wen sie dich so weiter behandelt würde ich die Stadtion wechseln oder mit dem Jugendschutz kommen!
Kommt auf deinen Arbeitsvertrag an
Sie könnte mich so und so nicht abmahnen, weil ich an diesem Klinikum nicht angestellt bin und mein Arbeitsvertrag über die Schule läuft und über ein anderes Klinikum.. an diesem Klinikum haben wir nur unsere Ausseneinsätze weil es z.B bei uns keine Internistische Station gibt.
Ich hab nach dem Vorfall mit meiner Bezugsperson gearbeitet und die meinte das Sie mich eigl nicht einteilen dürfte, weil ich ja als Schüler nicht die Kompetenz einer Fachkraft abdecke.