Wie ist es mit Sonntagsarbeit, muss ich jeden Sonntag arbeiten?

4 Antworten

Muss ich aber jeden Sonntag arbeiten ?

Nein!

Nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 11"Ausgleich für sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 1 müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei sein.

Diese Zahl von mindestens 15 freien Sonntagen darf aber (jedoch nur aufgrund eines anzuwendenden Tarifvertrags!) auf mindestens 10 freie Sonntage im Jahr reduziert werden (ArbZG § 12 "Abweichende Regelungen" Nr 1.

Für Arbeit an einem Sonntag hast Du an einem anderen Werktag aus Ausgleich einen freien Tag zu erhalten (ArbZG § 11 Abs. 3 Satz 1); für diesen freien Tag darf der Arbeitgeber allerdings auch den Freitag oder Samstag bestimmen, an dem Du ohnehin frei hast (so dass Du aus dieser Regelung leider nichts gewonnen hättest - aber vielleicht ist dem Arbeitgeber das nicht bekannt).

Sunnystar86 
Fragesteller
 04.02.2020, 15:50

Früher hatte ich die Wochenenden frei. Durch den Sonntag hat es sich sich verschoben also statt samstag , sonntag, habe ich Freitag und Samstag frei. Würde mir dann noch ein Tag zustehen? Und irgendwie sammel ich Minusstunden ein. Arbeite sonntags nur 5 statt 8 Stunden und komme so nicht komplett auf meine Stunden.

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Familiengerd  04.02.2020, 16:04
@Sunnystar86
Würde mir dann noch ein Tag zustehen?

Wie ich in meiner Antwort schon geschrieben habe:

Du hast Anspruch auf einen Ausgleichsruhetag für die Arbeit am Sonntag. Aber leider darf der Arbeitgeber diesen Ausgleichsruhetag auf einen der beiden Tage legen, die Du ohnehin schon frei hast - Du hättest dann nichts von dieser gesetzlichen Bestimmung.

Und irgendwie sammel ich Minusstunden ein.

Hier sind zwei Dinge entscheidend:

Erstens: Gibt es ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto mit Regelungen zum Umgang mit Minusstunden? Wenn ja, dann können Minusstunden (die der Arbeitnehmer zu verantworten hat) verrechnet werden; wenn nein, dann eben nicht: kein Arbeitskonto mit solcher Regelung - keine Minusstunden!

Zweitens: Es kommt darauf an, wer die Minusstunden zu verantworten hat. Fallen sie in Deine Verantwortung (zu spät gekommen, zu früh gegangen usw.), können sie verrechnet werden unter der Voraussetzung von dem unter "erstens" Gesagten.

Fallen sie aber in die Verantwortung/das Risiko des Arbeitgebers - weil er zu wenig Arbeit für Dich hatte, weil keine Gäste gekommen sind usw. -, dann fallen diese Minusstunden dem Arbeitgeber zur Last Er hat Dich dann so zu bezahlen, wie Du "eigentlich" hättest arbeiten sollen, obwohl Du tatsächlich weniger gearbeitet hast.

Siehe zur genaueren Schilderung der Rechtslage in diesem Fall meine eigene Antwort zu einem gleich oder jedenfalls ähnlich gelagerten Problem unter https://www.gutefrage.net/frage/minusstunden-gerechtfertigt .

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Das steht im Arbeitsvertrag, da hat der Chef zumeist das sagen.

Aber Sonntags bekommt man ja auch nen Zuschlag.

Familiengerd  04.02.2020, 13:17
Aber Sonntags bekommt man ja auch nen Zuschlag.

Aber nur dann, wenn es vertraglich so vereinbart wurde!

Das steht im Arbeitsvertrag, da hat der Chef zumeist das sagen.

Die Mindestzahl von freien Sonntagen ist gesetzlich vorgegeben - auch wenn du meinst,der Chef habe "zumeist das sagen"!

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Bis dein Chef dir andere Arbeitszeiten gibt, denke ich mal leider schon.

Lg

Familiengerd  04.02.2020, 13:19

Nein!!

Denn es gibt eine gesetzlich vorgegebene Mindestanzahl von freien Sonntagen im Jahr!

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Familiengerd  04.02.2020, 13:37
@Himon66

Das ist falsch.

Wann sie frei hat, spielt dafür überhaupt keine Rolle - es geht alleine darum, dass eine bestimmte Anzahl von Sonntagen arbeitsfrei sein muss, gleichgültig, welche Tage ein Arbeitnehmer sonst frei hat.

Der Ersatzruhetag allerdings, der für Arbeit an einem Sonntag gewährt werden muss, darf vom Arbeitgeber allerdings auf einen dieser beiden Werktage gelegt werden, die ohnehin schon frei sind (weshalb dann ein solcher Ersatzruhetag dem Arbeitnehmer "nix bringt").

Siehe dazu meine eigene Antwort.

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Das steht in deinem Arbeitsvertrag.

Familiengerd  04.02.2020, 13:18

Die Mindestzahl von freien Sonntagen ist gesetzlich vorgegeben - auch wenn du meinst,der Chef habe "zumeist das sagen"!

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ghul666  05.02.2020, 10:53
@Familiengerd

Richtig. Steht jedoch auch im Arbeitsvertrag. Falls nicht, kann sie sich die freien Tage einfach nehmen. In erster Linie aber immer in den Arbeitsvertrag schauen.

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Familiengerd  05.02.2020, 13:25
@ghul666
Steht jedoch auch im Arbeitsvertrag.

Das wissen wir nicht, was im Arbeitsvertrag steht - wenn es überhaupt einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, in dem etwas stehen könnte.

Falls nicht, kann sie sich die freien Tage einfach nehmen.

Wie ein Arbeitnehmer an Sonntagen arbeiten muss, kann er sich selbstverständlich nicht einen Sonntag "einfach" freinehmen! Oder was meinst Du damit konkret/genau?

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ghul666  05.02.2020, 14:25
@Familiengerd
Das wissen wir nicht, was im Arbeitsvertrag steht - wenn es überhaupt einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, in dem etwas stehen könnte.

Richtig. Sollte es nicht darin stehen oder keinen schriftlichen Vertrag geben, wäre das Ganze ohnehin infrage zu stellen.

Wie ein Arbeitnehmer an Sonntagen arbeiten muss, kann er sich selbstverständlich nicht einen Sonntag "einfach" freinehmen! Oder was meinst Du damit konkret/genau?

Einfach so natürlich nicht. Aber im gesetzlichen Rahmen.

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Familiengerd  05.02.2020, 14:36
@ghul666

"wäre das Ganze ohnehin infrage zu stellen" - welches "Ganze" denn?

"Einfach so natürlich nicht." - so hast du es aber geschrieben: "Falls nicht, kann sie sich die freien Tage einfach nehmen."

Wie es sich mit dem Anspruch auf freie Sonntage verhält, habe ich in meiner eigenen Antwort beschrieben.

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ghul666  05.02.2020, 14:42
@Familiengerd

Das Ganze: Das Arbeitsverhältnis. Warum sollte man ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag arbeiten?

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Familiengerd  05.02.2020, 14:46
@ghul666

Es besteht selbstverständlich ein Arbeitsvertrag!

Für den ist keine Schriftform vorgeschrieben; er kommt auch mündlich zustande oder durch übereinstimmendes Handeln (Angebot und Annahme von Arbeit).

Nur die wesentlichen Vertragsdetails müssen gemäß dem Nachweisgesetz NachwG innerhalb eines Monats nach Arbeitsaufnahme schriftlich und unterschreiben dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden (ein Verstoß dagegen wird aber nicht sanktioniert, kann sich aber unter Umständen für den Arbeitgeber negativ auswirken).

Und Arbeitsverhältnisse ohne schriftlichen Arbeitsvertrag sind nun wirklich keine Seltenheit.

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ghul666  05.02.2020, 14:50
@Familiengerd

Würdest du also empfehlen, ohne schriftlichen Arbeitsvertrag in der Gastronomie zu arbeiten?

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Familiengerd  05.02.2020, 17:26
@ghul666

Wie kommst Du denn bloß darauf?!?

Selbstverständlich ist es immer besser, einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorliegen zu haben - mit den Bedingungen "schwarz auf weiß" - oder an einen Tarifvertrag gebunden zu sein.

Das heißt aber noch lange nicht, dass bei einem nicht-schriftlichen Arbeitsvertrag der Willkür des Arbeitgebers Tür und Tor geöffnet, der Arbeitnehmer diesem ausgeliefert wäre!

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ghul666  05.02.2020, 17:35
@Familiengerd

Und nichts anderes habe ich gesagt.

Schön, dass wir uns doch einig sind.

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Familiengerd  05.02.2020, 17:38
@ghul666
Und nichts anderes habe ich gesagt.

Was denn???

Aber spielt auch keine Rolle ...

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