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Muss ich die Ware bezahlen, wenn keine Rechnung dabei ist?

gefragt von Shady am 29.01.2008 um 17:58 Uhr

Hallo, also ich habe bei ebay.de bei einem Verkäufer bzw. einer Firma was bestellt. Allerdings nicht mit meinem Namen. Ich habe dort angerufen und meine Addresse gesagt und nun hab ich die Ware bekommen. Doch ich wollte sie wieder zurück schicken, weil ich es schon woanders gekauft hab. ^^ Als ich das Paket nun auf gemacht habe, wegen dem Rücksendeschein, da war gar keine Rechnun mit bei. Muss ich nun die Ware bezahlen, wenn ich es nicht zurück schicke? Eigentlich kann ich ja keine Rechnung bezahlen, die nicht existiert. ^^

Wäre cool wenn jemand das genau weiß.


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Rechnung (286)
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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 29. Januar 2008 18:05
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Zum Einen kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, wieso Du etwas kaufst, was Du woanders schon bestellt hast.

Zum Nächsten machst Du Dich strafbar, wenn Du unter falschem Namen bestellst.

Zum Letzten und auch noch zum Betrüger machst Du Dich , wenn Du die Ware behälst ohne sie bezahlen zu wollen.

Ein Recht auf Rückgabe hast Du in meinen Augen nicht. Also bezahle die Ware.

Kommentar von 75a84c80323c9416d1e80f2a88c8df26smallSnowflake07 am 29. Januar 2008 18:09

DH!


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 29. Januar 2008 18:05
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Und "uneigentlich" bezahlt man für Dinge, die man erhalten hat oder gibt sie zurück. Wäre "cool", wenn Du das auch so handhaben würdest. Die Bankdaten kannst Du Dir vom Verkäufer beschaffen.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 29. Januar 2008 18:10

Dein Schluchz ist bei mir per Mail angekommen, die Frage wurde aber gelöscht, weiß nicht weshalb, sie steht auch schon wieder neu da.

Wollte Dir doch nochmal das Schnüffeltuch reichen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 29. Januar 2008 18:12

Du bist sooo gut zu mir. ;-)


Andylu
beantwortet von Andylu am 29. Januar 2008 18:07
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Bei Ebay kann das so nicht gelaufen sein, wie Du das hier geschildert hast! Und vor Allem, was sind das für komische Geschäfte, von wegen "nicht unter meinem Namen"! Du solltest die Sache ganz schnell in Ordnung bringen !


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 29. Januar 2008 19:57
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So richtig "helle" scheinst Du aber auch nicht zu sein. Wenn man Ware ohne Rechnung einfach behalten könnte, würde wohl viele Asoziale wie Du die beigefügte Rechnung vernichten und behaupten, dass keine bei der Lieferung lag. Bei manchen Fragesteller geht mir echt das Messer in der Tasche auf ... tzzz

(Auszug aus Wikipedia bezüglich "asozial" für "Ted vom Support": "... Umgangssprachlich wird die Attributierung asozial auch für Situationen und Dinge eingesetzt, die in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes schlicht „unsinnig“ sind. Der Sinnbezug auf gemeinschaftliches Zusammenleben wird dabei häufig zugunsten eines Bezuges auf eine ästhetisch sehr unangenehme Erscheinung aufgegeben, die vom Verwender des Begriffs meist als peinlich, manchmal sogar als ekelerregend empfunden wird. ...")


Süßzahn
beantwortet von Süßzahn am 29. Januar 2008 18:04
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naja...is schon ein wenig dreist deine frage...um es nett zu sagen...alleine des anstandes wegens solltest du die sachen zurückschicken oder bezahlen...und ich hoffe das derjenige bescheid weiß auf desen namen du bestellt hast !?!?





anonym
beantwortet von kirsten am 29. Januar 2008 18:09
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Das ist echt die Höhe...wenn mehr Leute SAchen kaufen und nicht bezahlen, wird alles teurer und wir doofen, die immer brav zahlen, müssen wegen euch mehr zahlen. Dann noch auf anderen Namen...also echt ey. Dafür hättest du eine Anzeige verdient, also bezahl. Allein schon, damit der, auf dessen Name du bestellt hast, keinen Ärger kriegt. Wie schon gesagt, des Anstandes wegen!!!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 29. Januar 2008 18:33
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Du legst ja ganz merkwürdige Geschäftsgebaren an den Tag. Donnerwetter!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. Januar 2008 19:20
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im Allgemeinen ist es doch so bei Ebay, dass ich erst bezahle und dann die Ware bekomme?...irgendwas stimmt hier nicht...und in keinem Paket MUSS ein Rücksendeschein beiliegen

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 29. Januar 2008 20:03

Das ist nicht immer so. Ich verschicke auf Vertrauen auch schon mal ein Paket raus ohne vorher eine Überweisung erhalten zu haben.

Was aber frech ist ist natürlich die Anfrage ob man gelieferte Ware überhaupt bezahlen muss?

Solche Käufer sind ein Grund warum die meisten Händler erst die Ware verschicken nachdem bezahlt worden ist.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 30. Januar 2008 07:20

womit ich dir absolut recht gebe..


wim50
beantwortet von wim50 am 29. Januar 2008 23:56
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Weder Rechnung noch Rücksendeschein sind bei Verkäufen über eBay vorgeschrieben. Die "normale", also meist gebrauchte Zahlungsart ist Vorkasse und das ohne Rechnung. Es handelt sich schließlich nicht um ein Versandhaus.

Verkäufer, die eine Rechnung anbieten, vermerken das zumeist schon in ihrem Angebot und ein Rückgaberecht besteht auch nur dann, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt.

Die Situation, wie du sie schilderst, ist schon etwas unüblich. Soll ein Artikel rechtzeitig verfügbar sein, hilft nur, sich auch rechtzeitig darum zu kümmern. Man kann einen Verkäufer nach dem Kauf darum bitten, möglichst schnell zu versenden, weil man den Artikel braucht und man kann es selbst unterstützen, indem man sofort zahlt und ihm das möglicherweise auch einigermaßen glaubhaft belegt. Besser ist es noch, in diesem Fall PayPal zu nutzen.

Man beschwert sich oft über Verkäufer bei eBay, solche Kunden wie du sind aber auch nicht das Gelbe. Immerhin solltest du dir dessen bewusst sein, dass du mit der Abgabe eines Gebotes bei eBay einen Vertrag eingehst, der dich dazu verpflichtet, eine Ware zu bezahlen und abzunehmen.


anonym
beantwortet von Shady am 29. Januar 2008 18:08
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Hmm ihr habt da was falsch verstenden. Ich habe es mit meinem richtigen Namen bestellt... ich meinte damit nicht mit meinem Ebay namen. Ich hab es erst bestellt und dann woanders gekauft, weil ich es unbedingt vor Weihnachten brauchte. Ich wollte die Ware ja zurück schicken, aber als ich nach den Rücksendeschein geschaut hab gabs ja keinen und nicht mal ne Rechnung. Das finde ich ja ziemlich frech... wie soll ich denn das nun bezahlen? ^^hab ja keine Daten mehr

Kommentar von Gutefrage.net Support am 29. Januar 2008 18:39

Liebe/r Shady,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


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