Muss ich die inkassogebühr zahlen?

3 Antworten

Der Auftraggeber zahlt. Das ist in diesem Fall Amazon. Es war auch Amazons Fehler.

Im übrigen verstehe ich den Vorgang nicht so richtig.

Wenn Du die Rechnung von A. nicht fristgemäß gezahlt hattest, mußt Du grundsätzlich für den sog. Verzugsschaden aufkommen.

Die Retoure der Bestellung hat damit nichts zu tun und steht auf einem anderen Blatt.

Tatjana0508 
Fragesteller
 16.03.2023, 08:47

Auch wenn ich die Ware nachweislich innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt habe?

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Agamemnon712  16.03.2023, 09:08
@Tatjana0508

Das hat damit nicht unbedingt zu tun.

Rechnungsfälligkeit bleibt Rechnungsfälligkeit.

Händler brauchen ja in der Regel ein paar Tage, bis die Retoure gebucht ist.

Da können sich Rechnungsfälligkeit und Retourenbuchung schon mal überschneiden, weshalb es immer gut ist, die Rechnung zunächst fristgemäß zu zahlen.

Der Händler muß den Kaufpreis ja nach Retourenbuchung erstatten.

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