Muss ich der IHK bzw dem arbeitgeber bescheid geben?

3 Antworten

Hallo JustaGuy,

für eine duale Berufsausbildung benötigst du keinen Schulabschluss.

Wende dich an deinen Ausbildungsbetrieb, ob trotzdem noch an einer Ausbildung interessiert ist.

Die IHK ist im Moment uninteressant.

Prüfe mal, ob du den schulischen Teil der Fachhochschulreife geschafft hast. Mit der Ausbildung (als praktischer Teil) hättest du dann die Fachhochschureife.

Vielleicht stimmt das deinen Ausbildungsbetrieb gnädig.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

im Vertrauen mit dem Arbeitgeber sprichst, wenn du jetzt beispielsweise fragst ob du schon in teilzeit einsteigen kannst, dann wird das wahrscheinlich kein Nachteil sein.

Die IHK muss erst bei Antritt der Ausbildung informiert werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen
JustAGuy45 
Fragesteller
 21.12.2021, 19:18

Meinst du mit teilzeit das ich die Ausbildung schon frühzeitig beginne oder einfach teilzeit arbeit um die zeit zu überbrücken?

Falls du meinst überbrücken, ich bezweifle das die einen job für mich hätten da es ein eher kleinerer Standort ist und die nur Software herstellen, da haben die wahrscheinlich keinen Bedarf für irgendwelche teilzeit Jobs.

Und Ausbildung früher anfangen geht soweit ich weiß auch nicht da man sonst so spät mit der Berufsschule anfängt. (oder maximal nur kurz davor)

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Rheinflip  21.12.2021, 19:43
@JustAGuy45

ich weiß nicht was sie anbieten können, aber ich würde auf jeden Fall jetzt mit dem Ausbilder sprechen und fragen was sinnvoll ist Punkt vielleicht kannst du ja irgendwo anders jobben. schlecht ist das wenn du jetzt ein halbes Jahr gar nichts machst

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JustAGuy45 
Fragesteller
 21.12.2021, 19:47
@Rheinflip

Ja ist mir bewusst, ich hatte auch vor dann irgendwo zu arbeiten und dann damit ein Auto zu finanzieren.

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Rheinflip  21.12.2021, 19:53
@JustAGuy45

Geld sollte jetzt nicht das wichtigste sein. was kannst du dir an relevanter Bildern noch zulegen? was solltest du für die Ausbildung noch mitbringen?

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JustAGuy45 
Fragesteller
 21.12.2021, 20:00
@Rheinflip

Geld ist allerdings das wichtigste gerade. Meine Vorkenntnisse zur Ausbildung sind bereits über dem Standard, und wenn ich meine Kenntnisse in der Zeit noch erweitern wollen würde dann müsste ich es durch online Kurse machen, wobei das Zertifikat ebenfalls Geld kosten wird. Und ich sehr stark bezweifle das sie sagen "ja, wir nehmen dich nur wenn du dich noch in der zeit irgendwie weiterbilden lässt". Entweder sie nehmen mich dann eben ohne Abitur oder nicht.

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Rheinflip  21.12.2021, 20:02
@JustAGuy45

wie gesagt ich würde eine teilzeitbeschäftigung oder ein schnuppern in den Betrieb noch mal anbieten.

ja Geld ist natürlich auch für die Mobilität wichtig.

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Du musst es nur deinem Ausbildungsbetrieb melden. Es kann sein, dass sie eine vereinbarte Verkürzung der Ausbildungsdauer vom erreichten Schulabschluss abhängig machen. Aber das musst du mit dem Betrieb klären.

JustAGuy45 
Fragesteller
 21.12.2021, 16:12

Es wurde keine Verkürzung vereinbart, die meinten erstmal gucken wie es läuft nach nem Jahr oderso und ob ich es selber möchte.

Und verkürzen könnte ich auch mit fachabitur nen ganzes Jahr.

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Chiko135  21.12.2021, 16:21
@JustAGuy45

Dann ist alles ok, musst es trotzdem mitteilen. Das Fachabitur hast du nicht automatisch. Auf dem Gymnasium erwirbst du bei entsprechend guten Leistungen nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife und erst nach einem entsprechenden Praktium bzw. nach Abschluss der Berufsausbildung hast du dann die Fachhochschulreife. In Bayern und Sachsen allerdings nicht. Da hast beim Abgang vom Gymnasium ohne ABi nur den Mittleren Bildungsabschluss. Somit hast du vor Beginn der Ausbildung kein Fachabi und könntest auch nicht verkürzen.

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JustAGuy45 
Fragesteller
 21.12.2021, 16:28
@Chiko135

Habe bereits den schulischen Teil und da ich in NRW wohne, hätte ich den praktischen Teil nach einem Lehrjahr. Somit sollte es so gut wie keinen Unterschied geben ob ich nun Fachhochschulreife oder das Abitur habe, da ich genau das gleiche machen kann (nur halt nicht direkt verkürzen, was aber nicht geplant war). Irgendwelche Tipps wie ich meinem Betrieb diese Nachricht rüber bringen sollte?

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Chiko135  21.12.2021, 16:36
@JustAGuy45

Klar, dann ist ja alles gut. Ich würde an deiner Stelle anrufen und sie vorwarnen. Ist ja auch noch nicht amtlich, oder?

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JustAGuy45 
Fragesteller
 21.12.2021, 16:41
@Chiko135

Mit amtlich meinst du unterschrieben? Also ich und mein Arbeitgeber haben den schon unterschrieben, aber soweit ich weiß hat die IHK das noch nicht begläubigt.

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Chiko135  21.12.2021, 16:42
@JustAGuy45

Ne, ich meinte, dass du das Abi nicht schaffst. Oder wirst du gar nicht zugelassen?

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JustAGuy45 
Fragesteller
 21.12.2021, 17:12
@Chiko135

Bin offiziell noch bis Zeugnisausgabe an der Schule eingetragen, werde dann aber Ende Januar ca. frühzeitig abbrechen. Der Grund war halt 0 Punkte in einem Fach, was in NRW ein ko-Kriterium ist.

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karliemeinname  21.12.2021, 19:40
@JustAGuy45

Hallo JustGuy,

ein Fachabitur gibt es nicht.

Es gibt Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife und Fachhochschulreife.

Mit Fachhochschulreife, die du erst hast, wenn du die Ausbildung beendet hat, kannst du keine Ausbildung verkürzen, weil du die da noch nicht hast.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

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JustAGuy45 
Fragesteller
 21.12.2021, 19:45
@karliemeinname

Da hast du etwas falsch verstanden, google mal die Voraussetzungen für die volle Fachhochschulreife in NRW, es besteht aus dem schulischen Teil (welchen ich habe) und einen praktischen, je nachdem was du machst und auf welcher schule du warst dauert es verschieden. Bsp. 2 jahre vollzeit tätigung, ein jahr FSJ, 1 Jahres Praktikum oder eben 1 jahr in der Ausbildung.

Wenn du beispielsweise bei einem Gymnasium oder berufskolleg warst die bis zur 13. Klasse geht, dann musst du z.B. nur ein halbes Jahr Praktikum machen für die volle Fachhochschulreife.

Und mit fachabitur meine ich selbstverständlich die fachgebundene Hochschulreife.

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karliemeinname  21.12.2021, 20:17
@JustAGuy45

Hallo JustGuy,

ich komme aus BaWü,

da bekommst du die Bestätigung des Praktischen Teils, wenn du ein Jahr FSJ gemacht hast (ein Jahr) ...... und am Ende der Berufsausbildung. Nicht davor.

Das mag in NRW anders sein. Eigentlich müsste das in Deutschland einheitlich sein. Aber inzwischen glaube ich alles.

Googeln muss ich das nicht, ich unterschreibe ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname

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